Rechtsprechung
| RG, 02.12.1918 - Rep. V. 282/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Wechselindossatar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Zahlungsklage gegen einen deutschen Akzeptanten eines vor Beginn des Krieges an eine französische Bank weiterbegebenen Wechsels
Papierfundstellen
- RGZ 94, 227
Wird zitiert von ... (5)
- AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20
Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …
Das Anfang Oktober 2018 dem Gericht zum vorgenannten eA-Verfahren angezeigte Umgangsregelungsbegehren des Vaters wies das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf mit Beschluss vom 28.11.2018 (Az. 414 F 282/18) zurück und erweiterte den Umgangsausschluss bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 414 F 339/15).Diese seitens des Vaters geäußerte Abstandnahme von seinem ursprünglichen Umgangsbegehren ist auch glaubhaft und nachhaltig; Anhaltspunkte dafür, dass letzteres nicht der Fall sein könnte, hat das Gericht nicht ? im Gegenteil: denn ebenso beharrlich wie der Vater seinen grundsätzliche Umgangswunsch in dem hier geführten Verfahren (aber auch schon zuvor in den Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Az. 414 F 339/15, 414 F 384/16 und 414 F 282/18) verfolgt und in der Hoffnung auf irgendeine mögliche positive Umgangsregelung auf Aufklärung der Sachlage gedrängt hat, so vernünftig hat er auch sein eigenes tatsächliches Verhalten am Kindeswohl ausgerichtet und jegliche Form der unaufgeforderten bzw. nicht mit dem Helfersystem abgestimmten schriftlichen Kontaktaufnahme zu L. unterlassen und sich insbesondere auch jeglichen direkten persönlichen Kontaktes zu L. (beispielsweise durch unangekündigtes Aufsuchen der jeweiligen Einrichtung oder sonstigen von L. aufgesuchten Orten) enthalten.
- BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50
Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18
Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus …
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.08.2018, Az. 2-06 O 282/18 wird abgeändert:. - EGMR, 18.01.2024 - 54352/14
LIGHEA IMMOBILIARE S.A.S. ET AUTRES c. ITALIE
R.G. 282/18,. - BGH, 11.07.1956 - V ZR 5/55
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift, die an sich Klagen auf künftige Leistungen betrifft, auch auf bedingte Ansprüche, entspricht herrschender Meinung (RGZ 51, 243; 72, 22; 90, 177 [181]; 94, 227 [228]; BGHZ 5, 342 [344]).
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