Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 02.12.1918 - Rep. V. 282/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,147
RG, 02.12.1918 - Rep. V. 282/18 (https://dejure.org/1918,147)
RG, Entscheidung vom 02.12.1918 - Rep. V. 282/18 (https://dejure.org/1918,147)
RG, Entscheidung vom 02. Dezember 1918 - Rep. V. 282/18 (https://dejure.org/1918,147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Zahlungsklage gegen einen deutschen Akzeptanten eines vor Beginn des Krieges an eine französische Bank weiterbegebenen Wechsels

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …

    Das Anfang Oktober 2018 dem Gericht zum vorgenannten eA-Verfahren angezeigte Umgangsregelungsbegehren des Vaters wies das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf mit Beschluss vom 28.11.2018 (Az. 414 F 282/18) zurück und erweiterte den Umgangsausschluss bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 414 F 339/15).

    Diese seitens des Vaters geäußerte Abstandnahme von seinem ursprünglichen Umgangsbegehren ist auch glaubhaft und nachhaltig; Anhaltspunkte dafür, dass letzteres nicht der Fall sein könnte, hat das Gericht nicht ? im Gegenteil: denn ebenso beharrlich wie der Vater seinen grundsätzliche Umgangswunsch in dem hier geführten Verfahren (aber auch schon zuvor in den Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Az. 414 F 339/15, 414 F 384/16 und 414 F 282/18) verfolgt und in der Hoffnung auf irgendeine mögliche positive Umgangsregelung auf Aufklärung der Sachlage gedrängt hat, so vernünftig hat er auch sein eigenes tatsächliches Verhalten am Kindeswohl ausgerichtet und jegliche Form der unaufgeforderten bzw. nicht mit dem Helfersystem abgestimmten schriftlichen Kontaktaufnahme zu L. unterlassen und sich insbesondere auch jeglichen direkten persönlichen Kontaktes zu L. (beispielsweise durch unangekündigtes Aufsuchen der jeweiligen Einrichtung oder sonstigen von L. aufgesuchten Orten) enthalten.

  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus …

    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.08.2018, Az. 2-06 O 282/18 wird abgeändert:.
  • EGMR, 18.01.2024 - 54352/14

    LIGHEA IMMOBILIARE S.A.S. ET AUTRES c. ITALIE

    R.G. 282/18,.
  • BGH, 11.07.1956 - V ZR 5/55

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschrift, die an sich Klagen auf künftige Leistungen betrifft, auch auf bedingte Ansprüche, entspricht herrschender Meinung (RGZ 51, 243; 72, 22; 90, 177 [181]; 94, 227 [228]; BGHZ 5, 342 [344]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht