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| RG, 03.02.1919 - Rep. VI. 347/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Haftung einer Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung einer Bank wegen einer wissentlich unrichtigen, von einer ihrer Depositenkassen instruktionswidrig erteilten Auskunft
Papierfundstellen
- RGZ 94, 318
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65
Teilzahlungsverkäufer
- LG Bonn, 07.03.2018 - 19 O 327/17
VW-Abgasskandal; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Vielmehr genügt es, daß dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, daß er also die juristische Person auf diese Weise repräsentiert (vgl BGH VI ZR 210/61 v 27. April 1962, VersR 1962, 664; RGZ 94, 318; 117, 61, 64; 157, 228, 235ff; 163, 21, 29-30;… Staudinger, BGB, 11. Aufl, § 31 Rz 14-15e;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl, § 31 Rz 13; § 30, Rz 9-12). - OLG Frankfurt, 13.03.2024 - 13 U 180/22
Lagerhalterin einer (insolventen) Anlagegesellschaft für Goldanlagen haftet …
Es genügt, dass die Person tatsächlich die Aufgaben eines Organwalters im vorgestellten Umfang wahrnimmt, denn es soll einer juristischen Person nicht freistehen, selbst darüber zu entscheiden, für wen sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will (…BGH Urt. v. 5.3.1998, III ZR 183/96, juris Rn 18; ähnlich bereits RGZ 94, 318, 320).
- LG Bonn, 19.01.2021 - 7 O 304/20 Vielmehr genügt es, daß dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, daß er also die juristische Person auf diese Weise repräsentiert (vgl BGH VI ZR 210/61 v 27. April 1962, VersR 1962, 664; RGZ 94, 318; 117, 61, 64; 157, 228, 235ff; 163, 21, 29-30;… Staudinger, BGB, 11. Aufl, § 31 Rz 14-15e;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl., § 31 Rz 13; § 30, Rz 9-12).
- BGH, 08.02.1952 - I ZR 92/51
Rechtsmittel
Sie bedeutet, daß das Handeln des Organs innerhalb seines Wirkungsbereiches liegt, gleichgültig, ob er in der Art, wie er seine Verrichtungen ausgeführt hat, seine Befugnisse überschritten hat (RGZ 94, 318 [320]; 157, 288;… Staudinger BGB 9. Aufl. Anm. 8 zu § 31; Weipert HGB RGRäte Anm. 27 zu § 126). - LG Bonn, 13.06.2019 - 7 O 397/18 Vielmehr genügt es, daß dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, daß er also die juristische Person auf diese Weise repräsentiert (vgl BGH VI ZR 210/61 v 27. April 1962, VersR 1962, 664; RGZ 94, 318; 117, 61, 64; 157, 228, 235ff; 163, 21, 29-30;… Staudinger, BGB, 11. Aufl, § 31 Rz 14-15e;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl., § 31 Rz 13; § 30, Rz 9-12).
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