Rechtsprechung
| RG, 02.02.1918 - Rep. I. 245/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,20) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Spediteurhaftung; Verlust; Zwischenspediteur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 97
Wird zitiert von ... (6)
- EGMR, 12.10.2017 - 46852/13
BURMYCH AND OTHERS v. UKRAINE
245/17. - VG Bremen, 01.02.2017 - 1 K 1128/16
Asyl, Syrien - Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Syrien
Dieses wird unter dem Aktenzeichen 1 K 245/17 fortgeführt. - BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
Inanspruchnahme aus einer Transportversicherung - Auslegung eines …
Seit jeher ist anerkannt, daß "Verlust" im Sinne von Transportversicherungsbedingungen auch dann vorliegt, wenn der Spediteur oder Frachtführer das Gut unter Außerachtlassung der ihm erteilten Weisungen oder sonst unbefugterweise an diejenigen Personen ausgehändigt hat, die erst nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen haben Empfänger sein sollen (RGZ 94, 97, 100).
- BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60
Empfangsspediteur als Zwischenspediteur
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.02.1956 - I ZR 59/54
Rechtsmittel
Verlust im Sinne des § 82 EVO liegt vor, wenn die Eisenbahn aus irgendeinem Grunde, nicht nur vorübergehend, außerstande ist, das Gut auszuliefern (RGZ 94, 97 [99]; 103, 146 [147]). - RG, 16.06.1926 - I 273/25
Zwischenspediteur
Die Beantwortung dieser Frage ist im wesentlichen schon gegeben mit dem Urteil des Senats vom 2. Februar 1918, I 245/17, abgedruckt in RGZ. Bd. 94 S. 97 (…außerdem bei Warneyer Rechtsprechung 1918 Nr. 98 und in Holdheims Monatsschrift für Handelsrecht und Bankwesen 1919, S. 47).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.