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Rechtsprechung
   RG, 12.03.1919 - Rep. V. 355/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,41
RG, 12.03.1919 - Rep. V. 355/18 (https://dejure.org/1919,41)
RG, Entscheidung vom 12.03.1919 - Rep. V. 355/18 (https://dejure.org/1919,41)
RG, Entscheidung vom 12. März 1919 - Rep. V. 355/18 (https://dejure.org/1919,41)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Pflicht der Entrichtung eines der Höhe nach bestimmten, ausdrücklich versprochenen, allerdings bedingten Mäklerlohnes

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 137
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • SG Kassel, 22.10.2020 - S 10 AS 410/19
    Hiergegen haben die Kläger zu 2) und zu 3) am 05.07.2018 Klage zum Sozialgericht Kassel erhoben, die unter dem Aktenzeichen S 10 AS 355/18 geführt wird.

    Sie würden angeben, verheiratet zu sein und hätten eine entsprechende Heiratsurkunde in rumänischer Sprache vorgelegt (Bl. 50 der Gerichtsakte S 10 AS 355/18).

    Wegen der weiteren Einzelheiten und Unterlagen und wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten der Rechtsstreite S 7 AS 148/17 ER, S 10 AS 355/18 und S 10 AS 522/19 sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.

  • VG Osnabrück, 24.03.2026 - 4 A 50/24

    Mogadischu; Ogaden; Flugverbindung; Beled Xaawo; Clan; Gedo; humanitäre …

    Ein hiergegen gerichtetes Klageverfahren wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 11. Januar 2019 - 5 K 355/18.TR - unanfechtbar wegen Nichtbetreibens eingestellt.
  • BGH, 03.02.1964 - VIII ZR 135/62

    Besondere Vergütung für einen Architekten i.R.d. einvernehmlichen Absprache mit …

    Für das Verhältnis des gewerbsmäßigen Maklers zu seinem Auftraggeber hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß die Entgeltlichkeit seiner Leistung für jedermann selbstverständlich ist und daß daher derjenige, der eine in seinem Interesse entfaltete Tätigkeit eines Maklers duldet, auch das Zustandekommen eines entgeltlichen Maklervertrages hinnehmen muß (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424).
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 16/66

    Abschluss eines Maklervertrages - Zahlung einer Verkaufsprovision

    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 95, 137; BGH NJW 1958, 298).
  • BGH, 03.02.1964 - VIII ZR 134/62

    Rechtsmittel

    Für das Verhältnis des gewerbsmäßigen Finanzierungsmaklers zu seinem Auftraggeber hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß die Entgeltlichkeit einer Leistung für jedermann selbstverständlich ist und daß daher derjenige, der eine in seinem Interesse entfaltete Tätigkeit eines Maklers duldet, auch das Zustandekommen eines entgeltlichen Maklervertrages hinnehmen muß (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424).
  • BGH, 11.04.1956 - VI ZR 26/55

    Rechtsmittel

    Macht der Beklagte dagegen gegenüber der vom Kläger behaupteten Vertragsvereinbarung geltend, es sei ein inhaltlich anderer, den Klageanspruch nicht rechtfertigender Vertragsinhalt vereinbart worden, so füllt dem Kläger die Beweislast für die Richtigkeit seiner Darstellung zu (vgl. RGZ 95, 137 [139] und RG Recht 1918, 50 zu der entsprechenden Vorschrift des § 653 BGB; Rosenberg, Die Beweislast 1953, 287).
  • BGH, 26.03.1969 - IV ZR 1160/68

    Rechtsmittel

    Für eine Anwendung des § 653 BGB ist dann kein Raum (RGZ 95, 137, 140).
  • BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 86/65

    Anspruch auf eine Provision - Zustandekommen eines Maklervertrages durch Duldung …

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, daß durch Duldung der Maklertätigkeit stillschweigend ein Maklervertrag zustande kommen kann (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 = JR 1953, 424 und vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - = NJW 1958, 298).
  • BGH, 09.12.1963 - VIII ZR 146/62

    Rechtsmittel

    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wonach durch die Duldung der Maklertätigkeit stillschweigend ein Maklervertrag geschlossen werden kann (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. vom 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424; und vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - = NJW 1958, 298).
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