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Rechtsprechung
   RG, 14.03.1919 - Rep. III. 437/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,279
RG, 14.03.1919 - Rep. III. 437/18 (https://dejure.org/1919,279)
RG, Entscheidung vom 14.03.1919 - Rep. III. 437/18 (https://dejure.org/1919,279)
RG, Entscheidung vom 14. März 1919 - Rep. III. 437/18 (https://dejure.org/1919,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • opinioiuris.de

    Rechtsnatur eines Beamtenanstellungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Rechtsnatur eines Beamtenanstellungsvertrags

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.1954 - VI ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Denn nur vom Standpunkt des irrevisiblen Rechts aus kann geprüft werden, ob das nach Ansicht der Revision übergangene Vorbringen erheblich ist oder nicht die prozessualen Rügen greifen also in das Gebiet des irrevisiblen Rechts zurück (RGZ 95, 144 [146]; 150, 283 [286]; RG SeuffArch 77 Nr. 48; RG DR 1940, 587 [588]; BGH NJW 1952, 142 [143]).

    Auch allgemeine Rechtsgedanken sind, soweit sie auf nicht nachprüfbares Recht angewendet werden sollen, nichts anderes als Bestandteil eben dieses Rechts und gleichfalls der Nachprüfung entzogen (RGZ 95, 144 [146]; RG Warn 1933 Nr. 31).

  • BGH, 18.06.1954 - V ZR 98/52

    Rechtsmittel

    Allerdings hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß allgemeine Rechtsgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches und allgemeine Sätze der Rechtswissenschaft dann der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht unterliegen, wenn sie zur Auslegung nicht revisiblen Rechtes vom Berufungsgericht herangezogen werden (RGZ 78, 155 [156]; 95, 144 [147]; 109, 8 [10]; 111, 178 [182]; 117, 274 [275]; 136, 211 [222]; 152, 23 [30]; 159, 33 [51/52]; JW 1933, 2582 unter Nr. 2 a.E.; 1938, 2618).
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