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Rechtsprechung
   RG, 03.04.1919 - Rep. VI. 11/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,77
RG, 03.04.1919 - Rep. VI. 11/19 (https://dejure.org/1919,77)
RG, Entscheidung vom 03.04.1919 - Rep. VI. 11/19 (https://dejure.org/1919,77)
RG, Entscheidung vom 03. April 1919 - Rep. VI. 11/19 (https://dejure.org/1919,77)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs bei Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.06.1969 - VII ZR 76/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Werkvertrages - Zurechnung des Verschuldens …

    Die Unfallverhütungsvorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs keine Schutzgesetze i.S. von § 823 Abs. 2 SGB (u.a. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; BGH LM Nr. 5 zu § 823 (E) BGB; VersR 1955, 105; 1957, 584; 1961, 160).
  • BGH, 29.03.1960 - VI ZR 84/59

    Rechtsmittel

    Es ist dann Sache des Unternehmers, diese Vermutung zu entkräften, Diese Auffassung steht auf dem Boden der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; RG JW 1929, 1461; Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1953 - VI ZR 31/52 - LM Nr. 5 zu § 823 [E] BGB = VersR 1953, 335; vom 10. November 1954 - VI ZR 154/53 VersR - VI ZR 48/55 - VersR 1956, 435; vom 24. April 1959 - VI ZR 108/58 - LM Nr. 6 zu § 903 RVO = VersR 1959, 565).
  • BGH, 22.01.1963 - VI ZR 165/62
    Zwar sind die Unfallverhütungsvorschriften, die aufgrund langjähriger Berufserfahrungen bestimmte Maßnahmen zur Abwendung bestimmter Gefahren vorschreiben, für den Unternehmer regelmäßig schlechthin bindend und lassen seinem eigenen abweichenden Ermessen nur in besonders gelagerten Fällen ausnahmsweise einen gewissen Spielraum (vgl. RG JW 1911, 335 Nr. 41; RGZ 95, 238, 240).
  • BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58

    Rechtsmittel

    Hat der Unternehmer den in seinem Gewerbe geltenden Sicherheitsvorschriften und Richtlinien zuwidergehandelt und tritt eben jener Schaden ein, dessen Entstehung die Sicherheitsanforderungen vorbeugen wollen, so ist es grundsätzlich Sache des Unternehmers, die Vermutung zu entkräften, daß ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; BGH LM § 823 (E) BGB Nr. 6).
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