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| RG, 14.11.1919 - Rep. III. 235/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Akkreditiv.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 144
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58 Diese besondere Sorgfaltspflicht der Bank bei der Prüfung der vorgelegten Dokumente wird hauptsächlich damit begründet, daß die akkreditierende Bank regelmäßig keine genügenden Branche- und Warenkenntnisse besitzt und die näheren Vereinbarungen zwischen dem Akkreditivbesteller und dem Akkreditierten nicht zu übersehen vermag, so daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (RGZ 97, 144; 106, 26, 30; 114, 268, 271; BGH LM § 780 BGB Nr. 2;… BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 17 vor § 783).
- BGH, 09.01.1958 - II ZR 146/56
Rechtsmittel
Im Akkreditivverkehr müssen sich die Banken streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen bankmässigen Auftrages halten (RGZ 97, 144; 106, 26, 30).
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