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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1919 - VII. 263/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,9
RG, 21.11.1919 - VII. 263/19 (https://dejure.org/1919,9)
RG, Entscheidung vom 21.11.1919 - VII. 263/19 (https://dejure.org/1919,9)
RG, Entscheidung vom 21. November 1919 - VII. 263/19 (https://dejure.org/1919,9)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 189
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12

    Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation …

    Lediglich in den Fällen, in denen sich das Geschehen nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums ereignet, werden auch weitere Ereignisse vom Versicherungsschutz umfasst, die für den Betroffenen unerwartet, überraschend und unentrinnbar sind (vgl. RGZ 120, 18: mehrstündiges Einatmen von Gasen; RGZ 97, 189: Verbrennungen durch 40-minütige Röntgenbestrahlung).
  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt der Versicherungsschutz auch auf solche Ereignisse erstreckt worden, die zwar nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums eingetreten sind, deren Eintritt für den Betroffenen jedoch unerwartet und unentrinnbar war (RGZ 97, 189, 190; RG VerAfP 1911, Nr. 624; BGH Urteil vom 6. Februar 1954 - II ZR 65/53 = NJW 1954, 596 = VersR 1954, 113, 114).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Als plötzlich werden jedoch nicht nur Ereignisse angesehen, die sich binnen eines kurzen Zeitraumes vollzogen haben, sondern auch solche, die längere Zeit zurückliegen, bevor es zum Schadenseintritt kommt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1954 - II ZR 65/53 - VersR 1954, 113, 114; Bruck/Möller/Johannsen, Anm J 67), sofern die Wirkung des Ereignisses für den Geschädigten überraschend, unerwartet und unentrinnbar eingetreten ist (RGZ 97, 189, 190).
  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Er schliesst vielmehr als wesentliches, ja hervorstechendes Merkmal, das des Unerwarteten, nicht Vorausgesehenen und deshalb dann nicht mehr Entrinnbaren in sich, derart, dass die Schadenswirkung für den Geschädigten überraschend, unerwartet und unvorhergesehen eingetreten sein muss (RGVA 1911 Nr. 624; RGZ 97, 189; Prölss § 182 Anm 3 b und die dort weiter angeführte Rechtsprechung).
  • KG, 21.04.2016 - 6 U 141/15

    Private Unfallversicherung: Unfallereignis bei Dekompressionskrankheit eines …

    Denn für den subjektiven Begriff der Plötzlichkeit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dem Betroffenen die Einwirkung äußerer Umstände auf seinen Körper bekannt ist, sondern darauf, dass er mit deren schädigender Wirkung nicht rechnet (vgl. den Röntgenstrahlenfall des Reichsgerichtes, RGZ 97, 189, 190).
  • OLG München, 12.03.1997 - 20 U 4828/96

    Auslegung der Ausschlußklausel "Gesundheitsbeschädigung durch Strahlen" in der …

    Ob die den AUB 61 vorangegangene Strahlenklausel allein oder jedenfalls in erster Linie den Ausschluß unübersehbarer Risiken durch Röntgenstrahlung im Auge hatte (siehe RGZ 97, S. 189;… Grimm, AUB, § 2, Rn. 62), kann angesichts der eindeutigen Fassung der AUB 61, die Versicherungsschutz bei Schädigungen durch Laserstrahlen ausdrücklich verneinen, dahinstehen.
  • LG Bayreuth, 09.11.2005 - 13 S 57/05

    Voraussetzungen der Verpflichtung einer Unfallversicherung zur Zahlung von …

    Dementsprechend wurde von der Rechtsprechung auch schon eine zweistündige Operation, eine 40 Minuten dauernde Bestrahlung oder einige Stunden dauerndes Ausströmen von Gas aus einem Ofen als kurzer Zeitraum angesehen (…Grimm a.a.O. m.w.N.; RGZ 97, 189; 120, 18).
  • OLG Hamm, 04.09.2024 - 20 U 10/24
    Rn. 43 In den Fällen, in denen sich - wie hier - das Geschehen nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums ereignet, werden auch weitere Ereignisse vom Versicherungsschutz umfasst, die für den Betroffenen unerwartet, überraschend und unentrinnbar sind (so BGH…, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 390/12, r+s 2014, 34 ff., Rn. 38; vgl. auch bereits RG, Urteil vom 21.11.1919, VII 263/19, RGZ 97, 189, 190;… ferner etwa Prölss/Martin-Piontek, VVG, 32. Auflage 2024, § 178 Rn. 14).
  • BGH, 13.06.1955 - II ZR 339/53

    Rechtsmittel

    Nach seinen zutreffenden Ausführungen ist für die Auslegung des Begriffs der "Vergiftung" nicht die fachwissenschaftliche Ausdrucksweise der ärztlichen Wissenschaft, sondern, wie auch die Beklagte einräumt, der allgemeine Sprachgebrauch des täglichen Lebens massgebend (RGZ 97, 189 [190]; 120, 18 [20]; RG VA 1911 Nr. 624;… Bruck-Möller VVG 8. Aufl. Einl. Anm. 56).
  • LG Karlsruhe, 25.02.1981 - 1 S 59/80
    Auch die Vertreter einer subjektiven Komponente des Merkmals "Plötzlichkeit" geben den Zusammenhang mit einem nach objektiven Kriterien zu beurteilenden zeitlichen Moment nicht auf (vgl. RGZ 97, 189 ff.; BGH VersR 54, 113 f.; OLG Düsseldorf VersR 54, 317 f.; OLG Nürnberg VersR 62, 773 f.;… Prölss/ Martin, VVG 21. Aufl. § 182 Anm. 3 b).
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