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Rechtsprechung
   RG, 03.01.1920 - I 228/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,99
RG, 03.01.1920 - I 228/19 (https://dejure.org/1920,99)
RG, Entscheidung vom 03.01.1920 - I 228/19 (https://dejure.org/1920,99)
RG, Entscheidung vom 03. Januar 1920 - I 228/19 (https://dejure.org/1920,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    "Zugehen" einer Willenserklärung. Verschulden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 336
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 8/65

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Pachtvertrages - Haftung wegen Verschuldens …

    In der Tat kann auch die Haftung aus culpa in contrahendo durch Anwendung des § 254 BGB schon dem Grunde nach gemindert worden (RGZ 97, 336, 339; 151, 357; BAGE 14, 206 = JZ 1964, 324).
  • BGH, 10.10.1957 - II ZR 278/56

    Konnossement

    § 254 gilt bei Schadensersatzansprüchen und in gesetzlich nicht geregelten Fällen beiderseitigen Verschuldens, das gegeneinander abzuwägen ist (BGHZ 14, 7, 10 [BGH 03.06.1954 - IV ZR 218/53]; RGZ 71, 187, 191; 97, 336, 339).
  • VG Stade, 12.10.2021 - 4 A 2738/17

    Sudan: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung nach Regimewechsel; …

    Die Erkenntnislage rechtfertigt jedoch nicht die Annahme, jeder Angehörige eines afrikanischen Stammes müsse mit flüchtlingsrelevanten Eingriffen in seine geschützten Rechtsgüter rechnen (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 13. Juli 2020 - 2 A 228/19 -).
  • BGH, 18.01.1956 - V ZR 219/54

    Rechtsmittel

    Das läuft darauf hinaus, daß der Schaden des Klägers hier ausnahmsweise nicht gleich seinem bloß negativen Interesse, sondern gleich seinem positiven Erfüllungsinteresse ist (Palandt BGB 14. Aufl. Anm. 6 c zu § 276 und u.a. RGZ 97, 336 [338]; 103, 47 [51] und 132, 76 [79, 80]).
  • BGH, 17.02.1966 - VII ZR 231/63

    Kündigung eines Vertrags über die Herstellung von amtlichen Fernsprechbüchern - …

    Würde also ohne diese die Beklagte einen Anspruch auf Erfüllung gemäß dem ursprünglichen Angebot erworben haben, so muß der Kläger Schadensersatz wegen Nichterfüllung des diesem Angebot entsprechenden Vertrages leisten (vgl. RGZ 97, 336, 339; 103, 47, 51 f; 132, 76, 79; 159, 33, 57; BGH V ZR 66/54 vom 4. März 1955 - WM 1955, 728).
  • BGH, 07.12.1955 - IV ZR 165/55

    Rechtsmittel

    Zwar sind Fälle denkbar, in denen das Erfüllungsinteresse gefordert werden darf, insbesondere dann, wenn der Berechtigte ohne das Verschulden des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte (vgl. z.B. RGZ 97, 336 [339]).
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