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Rechtsprechung
   RG, 17.10.1919 - III 122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,269
RG, 17.10.1919 - III 122/19 (https://dejure.org/1919,269)
RG, Entscheidung vom 17.10.1919 - III 122/19 (https://dejure.org/1919,269)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1919 - III 122/19 (https://dejure.org/1919,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ärztliche Sorgfalt bei Operation.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
    Die von ihr vertretene Meinung, nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheines sei ein Verschulden des operierenden Arztes als nachgewiesen anzusehen, wenn ein Fremdkörper in der Wunde zurückgelassen ist, steht nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 97, 4; 165, 336; JW 1933, 1389 Nr. 4 und 2701 Nr. 7; JW 1936, 644 Nr. 3), der der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHZ 4, 138 [144]; VersR 1952, 180 = Zeitschrift für das gesamte Arzt recht 1952, 240 - dort fälschlich als Urteil des Oberlandesgerichts in Neustadt an der Weinstraße bezeichnet).
  • BGH, 29.06.1953 - VI ZR 88/52
    Ein Verschulden des Arztes kann in einem solchen Falle nur dann verneint werden, wenn er alle Sorgfalt angewendet hat, um durch geeignete Maßnahmen das Zurücklassen eines fremden Gegenstandes zu verhüten (vgl. RGZ 83, 71 [75]; 97, 4 [5]; BGHZ 4, 138 [144 ff]).
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