Rechtsprechung
| RG, 28.10.1919 - VII 147/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 44
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82
Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist darunter der Wert zu verstehen, "den das Gut nach seiner objektiven Beschaffenheit für jedermann hat", und zwar ohne Rücksicht auf die "besonderen Umstände des Falles und die individuellen Verhältnisse der Beteiligten" (vgl. z.B. RGZ 96, 124, 125; 97, 44, 46).Diese Erkenntnis kommt - jedenfalls im Ansatz - bereits in RGZ 97, 44, 48 zum Ausdruck, wo es heißt, der Marktpreis einer Ware richte sich nach dem Wert, den die Ware für jedermann "aus dem in Betracht kommenden Interessentenkreise" habe.
- BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04
Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch …
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen." In der Rechtsprechung des Reichsgerichts, die später vom Bundesgerichtshof übernommen wurde, ist der gemeine Wert ebenfalls als der Wert verstanden worden, den eine Sache nach ihrer objektiven Beschaffenheit für jedermann hat (RG, Urteile vom 16. Juni 1919 - I 61/19 - RGZ 96, 124 und vom 28. Oktober 1919 - VII 147/19 - RGZ 97, 44 ; BGH, Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 191/51 - BGHZ 5, 197 ).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.