Rechtsprechung
| RG, 30.10.1919 - VI 202/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Telegraphenwegegesetz § 8.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 67
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung …
Das Reichsgericht hatte am 30. Oktober 1919 (RGZ 97, 67 [73]) entschieden, daß, wenn die Post die Telegrafenlinie ohne ein Kostenabkommen verlegt habe, sie nicht nachträglich auf die Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 TWG zurückgreifen könne, um der Beklagten die übermäßigen Verlegungskosten in Rechnung zu stellen.Als Vergleichsmaßstab dient dabei das gewöhnliche Maß für die Verlegung einer Fernmeldelinie (so RGZ 97, 67 [73];… Wiltz, Telegraphen-Wegegesetz, 1908, S. 14) bzw. die Kosten einer Verlegung unter normalen Verhältnissen (…so Neugebauer, Fernmelderecht mit Rundfunkrecht, 3. Aufl. 1929, IV. Teil § 6 TWG Anm. IV A c Beta S. 465;… Aubert, Fernmelderecht, 2. Aufl. 1962, S. 381; Kämmerer-Eidenmüller, Post- und Fernmeldewesen, Komm. 1975, C IX 6 § 6 TWG Anm. 12; a.A. Eiser-Riederer-Obernolte, Energiewirtschaftsrecht, Komm., V 118 § 6 TWG Anm. 3 d Alpha).
Die Klägerin kann auch nicht verpflichtet werden, den Teil der Kosten zu tragen, der bei einer gewöhnlichen oder normalen Verlegung entstehen würde, falls das beklagte Land sich bereit erklärt, die darüber hinaus entstehenden Kosten zu tragen (a.A. RGZ 97, 67 [73]).
- BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82
Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung
Insoweit genügt Jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 9. Januar 1980 und des Armenrechtsgesuchs vom gleichen Tage, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 [BGH 23.11.1978 - VII ZR 41/78]m.w.N.). - BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
"Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg - …
Eine abweichende Beurteilung der Rechtslage durch die früher zuständigen ordentlichen Gerichte ist nicht zu erkennen; gerichtliche Praxis und Schrifttum gingen - soweit ersichtlich - davon aus, daß bei Rechtswidrigkeit eines die Entschädigung festsetzenden Bescheids auf seine Abänderung oder Aufhebung erkannt werden mußte, was die Anschauung ausschließt, der Bescheid werde durch Klageerhebung hinfällig (vgl. RGZ 97, 67 [68], Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 1962 - 5 U 101/61 - [APF 1963, 64 f.] und Neugebauer, Fernmelderecht mit Rundfunkrecht, 1929, Anm. 3 II. F. zu § 13 TWG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 A 33/11
Kostenstreit für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Zuge der …
Rn. 63 - VI 202/19 -, RGZ 97, 67 (73).
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