Rechtsprechung
| RG, 04.11.1919 - Rep. II. 129/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorratszeichen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 90
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Rechtsmittel
Das Gericht ist im Rahmen einer solchen negativen Feststellungsklage nicht an die Entscheidung des Patentamtes über die Zeichenübereinstimmung gebunden (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RG MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216] gegen Reimer GRUR 1932, 345 [355 ff]).Da ein Benutzungsrecht für eine Warenkennzeichnung auch dann gegeben sein kann, wenn das Patentamt wegen Zeichenübereinstimmung die Eintragung versagt, andererseits die Benutzung eines Warenzeichens auch im Falle seiner Eintragung eine Schadensersatzpflicht des jüngeren Zeicheninhabers gegenüber dem älteren auslösen kann (RGZ 118, 76 [79]; RG GRUR 1934, 360 [364]; JW 1937; 1905 [1907]), hat das Reichsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für die negative Feststellung, daß ein angedrohter Abwehranspruch gegen die Benutzung des Zeichens nicht bestehe, auch dann anerkannt, wenn der angebliche Verletzer das fragliche Zeichen beim Patentamt angemeldet hatte und ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, worden war (RG in MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216]).
- BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Aus den von der Rechtsbeschwerde erwähnten "Sperrzeichen", die ausschließlich eine Behinderung fremden Wettbewerbs zum Ziele haben, können möglicherweise überhaupt keine Rechte hergeleitet werden (BGHZ 10, 211, 213 - Nordona; RGZ 97, 90, 95; 87 90). - BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Rechtsweg in Warenzeichensachen
Es beruhte deshalb nicht auf freier Gesetzesauslegung, sondern auf dem klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn das Reichsgericht nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil JW 1936, 2879/2880 (= GRUR 1936, 961, 970), sondern auch schon in mehreren früheren Urteilen (z.B. RGZ 38, 73; 97, 90; GRUR 1926, 77, 79) ausgesprochen hat, die im Widerspruchsverfahren vom Patentamt getroffene Feststellung der Übereinstimmung (oder Verwechslungsfähigkeit) des angemeldeten Zeichens mit dem Widerspruchszeichen sei auch für das ordentliche Gericht im Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 Abs. 2 Satz 2 WZG bindend.
- BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht stellt seine Entscheidung auf den in dem oben angeführten Urteil des erkennenden Senats unter Hinweis auf RGZ 97, 90; 111, 195 ausgesprochenen und vom Schrifttum gebilligten (…vgl. Baumbach Hefermehl a.a.O. Anm. 15) Grundsatz ab, daß Warenzeichen vollen Zeichenschutz genießen, soweit sie nicht ohne Verfolgung eigener Rechtsschutzbedürfnisse lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung fremden Wettbewerbs zum Ziele haben. - BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52
Vorrats- und Defensivzeichen
Anhaltspunkte dafür, daß ohne Vorliegen eines aus der Eigenschaft als Vorratszeichen sich ergebenden schutzwürdigen Interesses lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs verfolgt werde (RGZ 97, 90; 111, 195) sind nicht ersichtlich. - BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 2/62
Rechtsmittel
Im Anschluß an die in der Rechtsprechung (RGZ 97, 90, 93 - Pecho; 111, 192, 195 - Goldina; BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona; GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle - und 1957, 499, 500 - Wipp) hierzu entwickelten Grundsätze erlegt das Berufungsgericht sodann wegen der langen Dauer der Nichtbenutzung des Zeichens durch die Klägerin dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür auf, daß sie mit den aus dem Vorratszeichen hergeleiteten Ansprüchen auch jetzt noch ein schutzwürdiges Interesse verfolge.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".