Rechtsprechung
| RG, 08.03.1920 - VI 419/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorabentscheidung über den Grund eines Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 222
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68
Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag - …
Allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Vorbehalts in dem Grundurteil, der sich mindestens aus den Entseheidungsgründen ergeben muß, damit der Umfang der Rechtskraft des Grundurteils klar er kennbar ist (vgl. BGHZ 6, 319; 11, 181/183; RG in W a m - Rspr 1913 Nr. 123; RGZ 98, 222/223; 171, 174; RG in DR 1943, 997). - BGH, 22.01.1963 - VI ZR 102/62 Mögen auch vornehmlich bei Ansprüchen gemäß § 843 BGB Zweckmäßigkeitsgründe im Einzelfall dafür sprechen, die Entscheidung über die Rentendauer dem Höheverfahren vorzubehalten (RGZ 98/222), so ist es doch in keinem Falle unzulässig, diese Entscheidung bereits im Grundurteil zu treffen.
- BGH, 14.06.1961 - VIII ZR 56/60
Rechtsmittel
Ein solches Verfahren kann nach Sachlage zulässig sein (vgl. RGZ 98, 222). - BGH, 06.04.1956 - VI ZR 287/54
Rechtsmittel
Soweit in dem Zwischenurteil der Rentenanspruch des Klägers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt wird, braucht zwar nicht schon über den Endtermin der Rente entschieden zu werden, jedoch muß im Urteil zum Ausdruck kommen, daß auch die Entscheidung hierüber dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben soll (RGZ 98, 222 [224]; RG in DR 1943, 997 Nr. 19).
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