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Rechtsprechung
   RG, 26.02.1920 - VI 443/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,237
RG, 26.02.1920 - VI 443/19 (https://dejure.org/1920,237)
RG, Entscheidung vom 26.02.1920 - VI 443/19 (https://dejure.org/1920,237)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1920 - VI 443/19 (https://dejure.org/1920,237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Behördliche Lieferungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 260
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.01.1953 - I ZR 209/52

    Rechtsmittel

    Bei Verträgen, deren Wirksamkeit von behördlichen Genehmigungen abhängt, wird schon auf Grund des Vertragsschlusses für beide Parteien die Pflicht begründet, zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung mitzuwirken, und zwar regelmäßig auch ohne Rücksicht darauf, ob der mitwirkenden Partei hieraus Nachteile, z.B. durch nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises, entstehen (RGZ 98, 260 [262];… Siebert in BGB 8. Aufl § 242 B II 4 b S. 587; vgl. weiter zur Mitwirkungspflicht der Parteien bei genehmigungspflichtigen Verträgen RGZ 114, 155 [159]; 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 121, 154 [157]; 129, 357 [376]; 151, 35 [39]; 168, 261 [267]; RG JW 1926, 1427 Nr. 1; 1938, 468 Nr. 32 S. 469; RG HRR 1939, 1021).

    Wie bereits in anderem Zusammenhange erwähnt, würde sogar eine zum Nachteil einer Partei eintretende Änderung des Vertrages, z.B. durch Herabsetzung des Kaufpreises, noch nicht ohne weiteres die Pflicht zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung beseitigen (vgl. RGZ 98, 260 [262]).

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