Rechtsprechung
| RG, 26.02.1920 - VI 443/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Behördliche Lieferungserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 260
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.01.1953 - I ZR 209/52
Rechtsmittel
Bei Verträgen, deren Wirksamkeit von behördlichen Genehmigungen abhängt, wird schon auf Grund des Vertragsschlusses für beide Parteien die Pflicht begründet, zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung mitzuwirken, und zwar regelmäßig auch ohne Rücksicht darauf, ob der mitwirkenden Partei hieraus Nachteile, z.B. durch nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises, entstehen (RGZ 98, 260 [262];… Siebert in BGB 8. Aufl § 242 B II 4 b S. 587; vgl. weiter zur Mitwirkungspflicht der Parteien bei genehmigungspflichtigen Verträgen RGZ 114, 155 [159]; 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 121, 154 [157]; 129, 357 [376]; 151, 35 [39]; 168, 261 [267]; RG JW 1926, 1427 Nr. 1; 1938, 468 Nr. 32 S. 469; RG HRR 1939, 1021).Wie bereits in anderem Zusammenhange erwähnt, würde sogar eine zum Nachteil einer Partei eintretende Änderung des Vertrages, z.B. durch Herabsetzung des Kaufpreises, noch nicht ohne weiteres die Pflicht zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung beseitigen (vgl. RGZ 98, 260 [262]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.