Rechtsprechung
| RG, 23.03.1920 - II 468/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Warenzeichen; Unlauterer Wettbewerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 267
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 21.03.1911 - II 134/11
1. Kann Diebstahl angenommen werden, wenn der Täter aus einer fremden Heizanlage …
Auszug aus RG, 23.03.1920 - II 468/19
Dann kommt es aber für die Verwechselungsfähigkeit auch in erster Linie darauf an, ob die Worte "Bayer" und "Bayernfilms" in der Erinnerung verwechselungsfähig sind, und dabei ist nicht das Wortbild, wie es einem flüchtigen Beschauer in der Erinnerung bleibt, in Vergleich zu sehen, wie das Berufungsgericht tut, sondern der Klanglaut und der Sinn der Worte, wie er bei dem Hörer haften bleibt (vgl. RGZ. Bd. 53 S. 92, Bd. 80 S. 226; Urt. II 134/11 vom 19. Oktober 1911).
- OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 88/96
Kein Müll im Hausflur!
Daß der - angebliche - Störer seit Erhebung der Unterlassungsklage während des laufenden Prozesses von weiteren Störungen Abstand genommen hat, bietet allein keine sichere Gewähr für die Beständigkeit und Endgültigkeit der Verhaltensänderung aufgrund besserer Einsicht, kann vielmehr auch eine vorübergehende, taktisch motivierte Reaktion auf die Klage und die laufenden Ermittlungen und damit auf den Druck des anhängigen Verfahrens zurückzuführen sein (vgl. etwa RGZ 98, 267). - BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
Rechtsmittel
Ihre Nachprüfung durch das Revisionsgericht kommt im wesentlichen nur unter dem Gesichtspunkt in Betracht, ob das Berufungsgericht etwa den Begriff der Wiederholungsgefahr verkannt hat (RGZ 98, 267; 170, 317). - BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53
Rechtsmittel
Wenn die reichsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. auch RGZ 98, 267 [269]) etwa dahin verstanden werden müßte, dass eine solche Forderung aufgestellt werden sollte, würde ihr nicht beigetreten werden können (siehe auch OLG Hamburg GRUR 1950, 87 [90]). - OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 65/96
WEG-Anlage - Abstellen von Mülltüten und anderen Abfällen
Dass der - angebliche - Störer seit Erhebung der Unterlassungsklage während des laufenden Prozesses von weiteren Störungen Abstand genommen hat, bietet allein keine sichere Gewähr für die Beständigkeit und Endgültigkeit der Verhaltensänderung aufgrund besserer Einsicht, kann vielmehr auch eine vorübergehende, taktisch motivierte Reaktion auf die Klage und die laufenden Ermittlungen und damit auf den Druck des anhängigen Verfahrens zurückzuführen sein (vgl. etwa RGZ 98, 267 ff.).
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