Rechtsprechung
| RG, 17.04.1920 - I 238/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schiffsmiete; Erfüllungsgehilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 327
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316). - BGH, 18.10.1951 - III ZR 138/50
Haftung mehrerer Unternehmer für das Verschulden eines jeden und seiner …
Es ist deshalb nicht von entscheidender Bedeutung, ob sich die "Hilfspersonen" durch besonderen Vertrag zur Erfüllungsleistung verpflichtet haben (RGZ 98, 327 [328 a.E.]) oder ob sie lediglich aus Gefälligkeit oder aus anderen Gründen für ihn tätig werden. - BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69
Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …
Das gilt nicht nur für Dienstverschaffungs verträge (BGHZ 20, 102, 104; RGZ 82, 427, 429; 98, 327, 328; 170, 216, 217), sondern ebenso für die im modernen Arbeitsleben häufig vorkommenden Leiharbeits verträge (vgl. Nikisch, Arbeitsrecht 3.Aufl. Bd. I § 24 V).
- BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
Nach Ansicht des Berufungsgerichts lag daher hier nur ein Leihvertrag (über die Fahrzeuge) verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor und nicht ein Vertrag auf Beförderung des Baggers, also auch kein Auftrage Das entspricht dem wiederholt in der Rechtsprechung vertretenen Standpunkt, wonach die (entgeltliche) Überlassung eines Fahrzeugs oder Schiffes zum Transport nicht einen Fracht- oder Beförderungsvertrag enthält, sondern lediglich einen Miet- und Dienstverschaffungsvertrag (RGZ 56, 360, 361; 82, 427, 429; 98, 327, 328; RG HRR 1926, 11). - BGH, 03.12.1964 - II ZR 117/63
Anwendbares Recht für die Schiffseignerhaftung bei mehreren beteiligten Staaten - …
Er hat selbst den Kapitän gestellt, der in seinen Diensten stand, sodaß die Beklagte zu 1 nicht Ausrüsterin im Sinne des § 2 BSchG geworden ist (RGZ 98, 327; für das Seerecht BGHZ 22, 197). - BGH, 18.01.1956 - V ZR 219/54
Rechtsmittel
Nach der festen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGZ 98, 327 [328]; 106, 133 [134] und 108, 221 [223], die der Bundesgerichtshof uneingeschränkt bestätigt hat - BGHZ 13, 111 [113 f] -), kommt es für die Frage, ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, nicht darauf an, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.