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| BVerwG, 11.11.1955 - II C 22.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 § 82
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 31.10.1952 - OS I 193/51
- BVerwG, 28.10.1955 - II C 22.53
- BVerwG, 11.11.1955 - II C 22.53
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 317
- DVBl 1956, 265
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
Rechtsmittel
Er hat seine Anschlußrevision, damit begründet, daß er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. November 1955 - BVerwG II C 22.53 - (BVerwGE 2, 317) kraft Gesetzes rückwirkend mit vollen Rechten dem neuen Dienstherrn zugewiesen sei.Eines Eingehens auf das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1953 (BVerwGE 2, 317) bedarf es hierzu nicht.
- BVerwG, 08.12.1966 - III C 124.65
Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Anspruch auf …
Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Anerkennung eines Existenzverlustes abgelehnt, wenn der durch Kriegseinwirkung in Verlust geratene Gegenstand eine Existenzgrundlage erst begründen sollte, aber noch nicht begründet hatte (vgl. Urteile vom 4. Juni 1954 [BVerwGE 1, 152], vom 18. Juni 1954 - BVerwG IV C 15.54 - und vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 96.55 - [RIA 1956, 107]). - BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
Berücksichtigung des Landesrechts i.R.e Qualifizierung eines Dienstherrn eines …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 11. November 1955 (BVerwGE 2, 317 [BVerwG 11.11.1955 - II C 22/53] [318 f.]) ausgeführt, daß außer den Rechtsverhältnissen der beiden Personengruppen der Kap. I und II auch die Rechtsverhältnisse derjenigen Personen einer Regelung bedurft hätten, die zwar in ihrem Amt oder an ihrem Arbeitsplatz verblieben seien, aus ihrem bisherigen Rechtsverhältnis als Beamte, Angestellte oder Arbeiter des Reiches oder eines Landes zu ihrem alten Dienstherrn infolge Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse aber ausgeschieden waren: "Die hiernach notwendige Regelung für die letztere Personengruppe hat der Gesetzgeber in § 82 G 131 vorgenommen"; "sind die Voraussetzungen des § 63 G 131 in der Person des Klägers nicht erfüllt, so kann § 82 G 131 auf den Kläger Anwendung finden".
- BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57
Rechtsmittel
§ 82 G 131 bietet entgegen der Auffassung der Revision für eine solche Auslegung keine Handhabe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 317; 6, 313 [BVerwG 03.04.1958 - III C 358/56]: Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 82 G 131 Nr. 2 = DVBl. 1958 S. 465). - BVerwG, 12.05.1960 - II C 95.57
Heranziehung des § 82 Gesetz zu Art. 131 GG i.R.d. Ergänzung des § 63 Gesetz zu …
Der Senat ist hiernach nunmehr der Meinung, daß § 82 G 131 nicht nur für die Personen gilt, die ohne Verlust ihres Amtes oder Arbeitsplatzes ihren Dienstherrn verloren haben (vgl. BVerwGE 2, 317 [BVerwG 11.11.1955 - II C 22/53]), sondern auch - ohne daß es einer Verweisung des Landesrechts bedarf - der Ergänzung des § 63 G 131 dient. - BGH, 03.11.1958 - III ZB 181/57
Rechtsmittel
War nämlich das Versorgungsverhältnis nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches aus dem Grunde regelungsbedürftig geworden, weil der Versorgungsempfänger, worauf sich die Beklagte beruft, "landfremd" im Sinne des § 82 G 131 geworden war, so träfe auf ihn nur die letztere Bestimmung, nicht auch § 63 d.G. zu (…vgl. Anders, Gesetz zu Artikel 131 GG 3. Aufl. § 82, 1; Bundesverwaltungsgericht in DVBl 1958, 582 [BVerwG 17.04.1958 - II C 85/57]; BVerwGE 2, 317).
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