Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.11.1996 - 3 W 124/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- ruw.de
Art und Umfang der Vollstreckbarkeitserklärung eines französischen »Garantieurteils«
- publications.europa.eu
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1997, 330
- RIW 1997, 330
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89
Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.1996 - 3 W 124/96
Auch insoweit ist nach Zahlung an den Gläubiger nur noch der Garantiebegünstigte Empfangsberechtigter aus dem vollstreckbaren Titel.b) Daß das französische Urteil in der Entscheidungsformel und den Gründen die Höhe der gesetzlichen Zinsen nicht nennt, steht der Erteilung einer Vollstreckungsklausel, die diese Konkretisierung enthält, nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1990, 3084). - OLG Hamburg, 18.06.1993 - 6 W 21/93
Konkretisierung von Parteibezeichnung und Zinshöhe bei der Vollstreckbarerklärung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.1996 - 3 W 124/96
Die Erhöhung des gesetzlichen Zinssatzes um fünf Punkte folgt aus Art. 3 des französischen Zinsgesetzes; auch sie wird bei der mit der Vollstreckbarerklärung verbundenen Konkretisierung der Zinsforderung allgemein anerkannt und berücksichtigt (vgl. etwa OLG Hamburg RIW 1994, 424 ff.).c) Die im Urteil angeordnete Kapitalisierung der Zinsen gemäß Art. 1154 Code Civil hat zur Folge, daß die für ein volles Kalenderjahr geschuldeten Zinsen der Hauptforderung jeweils zugeschlagen und damit in den Folgejahren ebenfalls verzinst werden.Der Senat hat zur Vereinfachung der weiteren Vollstreckung die bis Ende 1995 angefallenen Zinsen als Gesamtbetrag festgesetzt und bei der nachfolgenden Verzinsung die von der Antragsgegnerin geleisteten Zahlungen berücksichtigt.4.
- OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des …
Vielmehr obliegt dem Gericht des Klauselerteilungsverfahrens die ergänzende Auslegung der ausländischen Entscheidung, wobei es das ausländische Recht festzustellen und anzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1990, 3084; OLG Düsseldorf RIW 1997, 330; Hanseat. OLG Hamburg OLGR 1998, 87;… Kropholler aaO, Art. 38 Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 3 W 208/13
Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der …
Rn. 61 Ein italienisches Urteil, das dem Kläger gesetzliche Zinsen zuspricht, ist vom dem Gericht des Klauselerteilungsverfahrens ergänzend auszulegen; dabei obliegt dem Gericht die Feststellung und Anwendung italienischen Rechts (BGH, NJW 1990, 3084; OLG Zweibrücken, NJOZ 2005, 2044; Senat RIW 1997, 330). - OLG Frankfurt, 09.04.1998 - 20 W 7/98
Vollstreckung eines französischen Urteils in Deutschland
Allgemein geht die neuere Rechtsprechung davon aus, daß es der Erteilung einer Vollstreckungsklausel nicht entgegensteht, wenn weder in der Entscheidungsformel noch in den Gründen die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes genannt ist (OLG Düsseldorf, RIW 1997, 330; OLG Hamburg, RIW 1994, 424 ff m. Anm. von Sieg, RIW 1994, 973 ff; OLG Hamm, RIW 1994, 243 ff, 245; BGH NJW 1990, 3084; Münch, Ausländische Tenorierungsgewohnheiten kontra inländische Bestimmtheitsanforderungen, RIW 1989, 18 ff;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Zivilprozeßordnung, 56. Aufl. 1998, Art. 31 EuGVÜ Rn. 1 und 2). - OLG Frankfurt, 26.03.2010 - 26 SchH 7/09
Keine Verzinsung der Hauptforderung aus ausländischem Titel im Rahmen der …
Es ist zwar in der Rechtsprechung durchaus anerkannt, dass im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schuldtitels dieser um den Zinsausspruch ergänzt werden kann, wenn etwa in dem Schuldtitel Zinsen dem Grunde nach zuerkannt wurden, jedoch kein Ausspruch zur Zinshöhe erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1990, 3084; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 223; OLG Düsseldorf, RIW 1997, 330; OLG Hamburg, RIW 1994, 424: OLG Hamm, RIW 1994, 243). - OLG Frankfurt, 06.09.2010 - 26 SchH 12/09 Es ist zwar in der Rechtsprechung durchaus anerkannt, dass im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schuldtitels dieser um den Zinsanspruch ergänzt werden kann, wenn etwa in dem Schuldtitel Zinsen dem Grunde nach zuerkannt wurden, jedoch kein Ausspruch zur Zinshöhe erfolgt ist (vgl. BGH NJW 1990, 3084; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 223; OLG Düsseldorf RIW 1997, 330 f.).
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