Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EuGVVO Art. 5 Nr. 1b
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Autonome Bestimmmung des Erfüllungsortes i. S. d. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 5 Nr. 1b
Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Vertrag zwischen Zulieferfirmen über Lieferung von Probemodellen neu entwickelter Serienteile an Automobilhersteller - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Werklieferungsverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 23; ZPO § 513; ZPO § 529
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des für die internationale Gerichtszuständigkeit maßgeblichen Erfüllungsortes beim Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen; Maßgeblichkeit des Ortes der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung; Lieferung von vor der ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.10.2004 - 90 O 64/03
- OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 778
- RIW 2005, 778
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04
Im Kern geht es um Dienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, um Werk- und Werklieferungsverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse, wobei gemeinsames Merkmal ist, dass eine tätigkeitsbezogene Leistung erbracht wird (vgl. BGH NJW 1994, 262, 263).
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die …
Vergleichbar ist in Teilen der deutschen Instanzrechtsprechung (OLG Köln, OLGR 2005, 380 f.; IHR 2007, 164, 166; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2008 - 19 U 5/08, Tz. 19, zitiert nach juris) wie auch in der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (Beschluss vom 20. Februar 2006 - 2 Ob 211/04z, EuLF 2006, II-10, 11) bei Verträgen mit Kauf- und Dienstleistungselementen darauf abgestellt worden, welche Leistung im Vordergrund steht und deshalb als vertragscharakteristisch einzustufen ist.Namentlich für den Fall eines Zulieferers für die Automobilherstellung ist darauf abgestellt worden, ob nur vorgegebene Serienteile mit der dann im Vordergrund stehenden Pflicht zur Eigentumsverschaffung zuzuliefern waren oder ob es dem Zulieferer zunächst einmal obliegen sollte, die zuzuliefernden Teile zu entwickeln und serienreif zu machen, so dass jedenfalls für diese Leistungsphase das Schwergewicht im Dienstleistungsanteil gesehen worden ist (OLG Köln, OLGR 2005, 380, 381).
- OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 19 U 5/08
Internationale Zuständigkeit: Zahlungsanspruch aus der Herstellung und Lieferung …
Sowohl der Begriff "Verkauf beweglicher Sachen" als auch der Begriff der Erbringung von "Dienstleistungen" gemäß Art. 5 Nr. 1 b EuGVO sind prozessrechtlich autonom, d.h. anhand der Zielsetzung und der Systematik der EuGVO zu ermitteln (OLG Köln, OLGR 2005, 380; OLG Hamm OLG Report 2006, 327;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 5 Rdn. 38).Nur ausnahmsweise, wenn der Dienstleistungsanteil gegenüber dem Kaufvertragsanteil überwiegt, dem Vertrag sein wesentliches Gepräge gibt und daher als vertragscharakteristische Leistung anzusehen ist, sind Werklieferungsverträge wie Dienstleistungsverträge zu behandeln (OLG Köln OLGR 2005, 380;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 5 Rdn. 8;… Leible in Rauscher, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. 2006, Art. 5 Rdn. 50).
Der Fall des OLG Köln OLGR 2005, 380 lag insoweit anders, da dort Vertragsgegenstand nur die Lieferung von Probemodellen war, so dass dort die Entwicklung und Herstellung der Probemodelle gegenüber der Lieferung und Eigentumsverschaffung daran überwog.
- OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05
Gerichtsstandsvereinbarung bei einem internationalen Kauf
- OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
Begründung der internationalen Zuständigkeit aufgrund schlüssigem klägerischen …
Dabei ist der Begriff "Dienstleistung" weit auszulegen (vgl. BGH NJW 2006, 1806) und hängt es regelmäßig von der Vertragsausgestaltung im Einzelfall ab, ob die Vorschrift einschlägig ist (vgl. OLG Koblenz VuR 2001, 257), wobei es bei gemischten Verträgen auf den Schwerpunkt ankommt (vgl. OLG Köln RIW 2005, 778). - OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07 Ebenso wenig vermag sich der Senat der Ansicht anzuschließen, die, möglicherweise in Anlehnung an Art. 3 II CISG, die Abgrenzung nach dem Schwergewicht der Leistungen (Warenlieferung/Produktion) vornehmen will (so etwa: OLG Köln, Urteil vom 14.03.05, 16 U 89/04).
- OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen …
Der Begriff der Dienstleistung ist gemeinschaftsrechtlich autonom zu bestimmen, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung zu gewährleisten (BGH, NJW 2006, 1806; OLG Köln, OLGR Köln 2005, 380; OLG Koblenz, IHR 2008, 198). - OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06
Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag
Bei gemischten Verträgen wie dem vorliegenden kommt es für die Einordnung als Kauf- oder Dienstleistungsvertrag nach der Rechtsprechung des Senats darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht und deshalb als vertragscharakteristisch anzusehen ist (Senatsurteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04 in RIW 2005, 779;… zustimmend Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Auflage, 2006, Artikel 5 EuGVVO Rdnr. 46;… so auch Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 40;… Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 88). - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 24 U 58/13
Auch Werkleistungen und Geschäftsbesorgungen sind Dienstleistungen!
Bei gemischten Verträgen kommt es darauf an, ob die Dienstleistung dem Vertragsverhältnis das Gepräge gibt, also welche die vertragscharakteristische Leistung des Vertrages ist und ihren Schwerpunkt bildet (…Geimer in Geimer/Schütze, Kommentar zum Europäisches Zivilverfahrensrecht, A.1 Art. 5 Rdnr. 91;… Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, Art. 5 EuGVVO Rdnr. 26; OLG Köln, Urteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04 - RIW 2005, 778; OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 295/06 - OLGR Saarbrücken 2007, 796/797). - LG Baden-Baden, 29.07.2009 - 2 O 135/09 Die Einordnung als Kauf- oder Dienstleistungsvertrag hängt davon ab, welche Leistung im Vordergrund steht und deshalb als vertragscharakteristisch anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.3.2005 -16 U 89/04, RIW 2005, 778 (IPRspr 2005-102)).
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