Rechtsprechung
| VG Regensburg, 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 8 S 1247/11
Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsvergütung in einem …
Auszug aus VG Regensburg, 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593
Die unterschiedliche Behandlung findet ihren sachlichen Grund in dem § 162 VwGO zugrunde liegenden Prinzip des Kostenrechts, dass erstattungsfähige Kosten durch das jeweilige gerichtliche Verfahren verursacht sein müssen, sowie im pauschalierenden - und insoweit auch verfassungsrechtlich unbedenklichen - Ansatz des § 15 Abs. 1 und Abs. 2 RVG i. V. m. § 16 Nr. 5 RVG (vgl. VGH BW, B.v. 08.11.2011 - 8 S 1247/11 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 24.04.2007 - 22 M 07.40006
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren für Verfahren nach § 80 …
- VG Karlsruhe, 10.07.2015 - A 1 K 13/15
Kostenerstattung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Verfahren auf deren …
Auszug aus VG Regensburg, 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593
Die zuweilen vertretene Ansicht der Gegenmeinung, dass in einer solchen Lage jeder Beteiligter aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom Gegner Kostenerstattung verlangen kann (vgl. etwa VG Karlsruhe, B.v. 10.07.2015 - A 1 K 13/15 - juris), ist für die Beantwortung der vorliegenden Frage nicht hilfreich.
- VG Ansbach, 19.05.2016 - AN 9 M 16.50100
Erinnerungsverfahren - Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 80 Abs. 7 VwGO …
Rn. 17 Hinsichtlich der Frage der Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der sowohl im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO als auch im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO im selben Rechtszug tätig war, folgt das Gericht der (obergerichtlichen) Rechtsprechung, wonach die Gebühren für den jeweiligen Rechtszug bereits im Ausgangsverfahren entstanden sind und somit im Abänderungsverfahren nicht nochmals als erstattungsfähig anzusehen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2012 - 9 C 11.3040 - juris Rn. 13;… VGH BW, B.v. 8.11.2011 - 8 S 1247/11 - juris Rn. 16; VG Bayreuth, B.v. 30.11.2015 - B 5 M 15.30571; VG Regensburg, B.v. 9.10.2015 - RN 2 M 15.50593 - juris Rn. 12; VG Minden, B.v. 3.7.2015 - 6 L 862/14.A - juris).Rn. 19 Es besteht auch kein Wahlrecht des Rechtsanwalts, die nur einmal zu fordernde Gebühr erst in einem nachfolgenden Abänderungsverfahren zu verlangen (vgl. VG Regensburg, B.v. 9.10.2015 - RN 2 M 15.50593 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 23.4.2009 - RO 7 M 08.2020 - juris; VG Ansbach, B.v. 14.8.2013 - AN 6 M 12.30309; VG Ansbach, AN 9 M 12.30668 - juris).
- VG Kassel, 09.04.2021 - 6 L 165/20
Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO
Soweit dem teilweise entgegengehalten wird, die Kostengrundentscheidung des Abänderungsverfahrens hebe die Kostengrundentscheidung des Ausgangsverfahren nicht auf oder ändere sie nicht ab (…vgl. insoweit etwa BayVGH, Beschl. v. 05.09.2019 - 7 C 18.10064, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschl. v. 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593, juris, Rn. 12), trifft dies zu. - VG München, 29.05.2018 - M 5 M 18.31843
Keine erneute Gebühr für den Rechtsanwalt im Abänderungsverfahren
Rn. 14 Es besteht kein Wahlrecht des Rechtsanwalts, die nur einmal zu fordernde Gebühr erst in einem nachfolgenden Abänderungsverfahren zu verlangen (vgl. VG Regensburg, B.v. 9.10.2015 - RN 2 M 15.50593 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 23.4.2009 - RN 7 M 08.2020 - juris; VG Ansbach, B.v. 14.8.2013 - AN 6 M 12.30309; VG Ansbach, AN 9 M 12.30668 - juris). - VG Hannover, 11.01.2019 - 5 B 7254/18
Abänderungsverfahren; Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr
Rn. 6 Es besteht kein Wahlrecht des Rechtsanwalts, die nur einmal zu fordernde Gebühr erst in einem nachfolgenden Abänderungsverfahren zu verlangen (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593 -, juris, Rn. 13).
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