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| VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG;Kein subjektives Recht auf Durchführung des Asylverfahrens in einem bestimmten Mitgliedstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VG Meiningen, 24.02.2011 - 2 E 20040/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, …
Auszug aus VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230
Zur Begründung dieser Auffassung stützt sich der Antragsteller unter anderem auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 24.2.2011 (Az.: 2 E 20040/11 Me). - VG München, 06.12.2011 - M 11 E 11.30965
Wirksamer Asylantrag nach Dublin-II-VO bei Minderjährigen; Zuständigkeit eines …
Auszug aus VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230
Die Zuständigkeitsbestimmungen begründen jedoch kein schutzwürdiges subjektives Recht des Asylbewerbers darauf, dass sein Asylantrag im zuständigen - nicht etwa in einem anderen - Mitgliedstaat geprüft wird, da in allen Mitgliedsstaaten ein gleichwertiges Asylverfahren besteht (so zutreffend VG München vom 6.12.2011, Az.: M 11 E 11.30965 unter Hinweis auf GK zum AsylVfG, Fritz/Vormeier, Band 2, § 27 a Rdnr. 30, 123 ff.). - VG Regensburg, 12.07.2011 - RN 9 E 11.30323
Vorläufige Aussetzung der Abschiebung nach Italien; Zuständigkeit des Bundesamtes …
Auszug aus VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230
Aus dieser Legaldefinition ergibt sich, dass die Überstellung eines Drittstaatsangehörigen in einen anderen Mitgliedsstaat zum Zweck der Durchführung eines Asylverfahrens nicht erfasst wird (so auch: VG Regensburg vom 19.7.2011, Az.: RN 9 E 11.30323 Juris).
- VG Cottbus, 18.08.2021 - 5 K 243/21 Die Überstellung eines Drittstaatsangehörigen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - hier Polen - fällt daher nicht unter den Rückkehrbegriff des Art. 3 Abs. 3 der Rückführungsrichtlinie, der Zielstaat der Überstellung ist auch nicht Rückkehrstaat im Sinne ihres Art. 10 Abs. 2 (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - OVG 3 S 40.13 - Juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - Juris Rn. 59; (VG Würzburg, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - W 4 S 19.32094 - Juris Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 28. Januar 2021 - AN 17 S 19.50328 - Juris Rn. 55; VG Regensburg, Beschluss vom 20. Juli 2012 - RN 5 S 12.30230 - Juris Rn. 29; VG Göttingen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 - Juris Rn. 8; Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 72. Erg.lfg.
- VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Abschiebungsanordnung; Anwendbarkeit; Asylantrag; Rücknahme des Asylantrags; …
Rn. 8 Zwar neigt die Kammer zu der Auffassung, dass die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (…ABl. L 348 vom 24. Dezember 2008, S. 98) - sog. Rückführungsrichtlinie - grundsätzlich nicht auf Überstellungsverfahren gem. Art. 19 und 20 der Dublin-II-Verordnung anwendbar ist, wie sich aus der Legaldefinition des Begriffes "Rückkehr" in Art. 3 Nr. 3 der Rückführungsrichtlinie ergibt, der die Rückreise von Drittstaatsangehörigen in deren Herkunftsland, ein Transitland oder ein anderes Drittland betrifft und damit die Rückkehr in einen anderen bzw. zuständigen Mitgliedsstaat ausdrücklich nicht erfasst (so auch VG Regensburg, Beschluss vom 20. Juli 2012 - RN 5 S 12.30230 -, zit. nach juris Rn. 29;… Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 72. Erg.lfg. September 2013, § 59 AufenthG Rn. 268; a.A. etwa VG Meiningen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 E 20040/11 Me -, zit. nach juris).
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