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   OLG Köln, 19.11.2009 - I-2 Wx 95/09   

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https://dejure.org/2009,19389
OLG Köln, 19.11.2009 - I-2 Wx 95/09 (https://dejure.org/2009,19389)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2009 - I-2 Wx 95/09 (https://dejure.org/2009,19389)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2009 - I-2 Wx 95/09 (https://dejure.org/2009,19389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des berechtigten Interesses i.S. von § 12 Abs. 1 S. 1 Grundbuchordnung (GBO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1 S. 1
    Begriff des berechtigten Interesses i.S. von § 12 Abs. 1 S. 1 GBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RNotZ 2010, 203
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 97/14

    Grundbuchverfahren: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksnachbarn an der

    Es müssen konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird (Anschluss an OLG Köln RNotZ 2010, 203).

    Der Senat hat sich (a. a. O., juris-Rn. 6) der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (RNotZ 2010, 203) angeschlossen, nach der Grundbucheinsicht im nachbarlichen Verhältnis (nur) zu gewähren ist, wenn konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird.

  • OLG München, 08.06.2016 - 34 Wx 168/16

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch des Nachbargrundstückes

    b) Im Verhältnis zu Grundstücksnachbarn gilt, dass die Stellung als Eigentümer des Nachbargrundstücks allein kein Einsichtsrecht gibt (OLG Karlsruhe FGPrax 2015, 202; OLG Köln RNotZ 2010, 203; Demharter § 12 Rn. 12; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12

    § 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

    Darlegung des berechtigten Interesses bedeutet einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen, das heißt von konkreten Umständen (vgl. OLG Köln RNotZ 2010, 203) in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse der Eingetragenen verletzt werden könnte (so KG RNotZ 2004, 464; Wilsch in BeckOK-Hügel GBO Stand: 01.03.2012 § 12 Rdz. 7; s. a. Demharter GBO § 12 Rn 13).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2013 - 11 Wx 40/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Nachbarn

    Für Einsichtsanträge von Nachbarn hat das Oberlandesgericht Köln (BeckRS 2010, 10326) entschieden, dass es der Darlegung konkreter Umstände bedürfe, welche ein gegenwärtiges berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme begründeten; das Nachbarschaftsverhältnis als solches sei nicht ausreichend.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 246/18

    Berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht

    Auf dieser Grundlage wird in Rechtsprechung und Literatur ein - auf die Abteilungen I und II beschränktes - Einsichtsrecht von Nachbarn dann anerkannt, wenn der Nachbar die konkreten, in der räumlichen Nähe der Grundstücke begründeten Umstände darlegt, die eine Einsicht erforderlich machen; die bloße Stellung als Eigentümer eines Nachbargrundstücks reicht allerdings nicht aus (vgl. BeckOK/Wilsch, GBO, 35. Edition, Stand: 01. März 2019, § 12 Rn. 69; Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 12; OLG Köln BeckRS 2010, 10326; OLG Karlsruhe MDR 2013, 966 f.; OLG München BeckRS 2016, 10884).
  • OLG Naumburg, 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Recht eines Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

    Grundbucheinsicht ist im nachbarlichen Verhältnis nur zu gewähren ist, wenn konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird (vgl. OLG Köln, RNotZ 2010, 203; OLG Karlsruhe, BWNotZ 2015, 84; Maaß, in: Bauer/von Oefele, aaO., Rdn. 45 zu § 12 GBO ).
  • OLG Naumburg, 17.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bei

    Grundbucheinsicht ist im nachbarlichen Verhältnis nur zu gewähren ist, wenn konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird (vgl. OLG Köln, RNotZ 2010, 203; OLG Karlsruhe, BWNotZ 2015, 84; Maaß, in: Bauer/von Oefele, a.a.O., Rdn. 45 zu § 12 GBO).
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