Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 147 Abs. 2; 156 Abs. 2, 4
Gebühren für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und einer Treuhandauflage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 Kostenordnung (KostO); Voraussetzungen für eine Sondergebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.01.2003 - 3 T 97/02
- OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03
Papierfundstellen
- RNotZ 2003, 401
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91
Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser
Auszug aus OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03
Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind tatsächliche Folgerungen des Tatrichters - hierzu gehört auch die Auslegung von Willenserklärungen - aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, FamRZ 1989, 549 [550]). - OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03
Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind tatsächliche Folgerungen des Tatrichters - hierzu gehört auch die Auslegung von Willenserklärungen - aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, FamRZ 1989, 549 [550]).
- BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung …
b) Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Köln (MittRhNotK 1991, 226, 227; ebenso: JurBüro 1990, 80, 81; MittRhNotK 1996, 103, 106) RNotZ 2003, 401, 402) und Celle (Nds. Rpfl. 2000, 34, 35) sowie das Kammergericht (DNotZ 1983, 248, 249) die Ansicht, der Notar werde nicht in prüfender oder überwachender Funktion tätig, wenn er lediglich die Bestätigung des Verkäufers abzuwarten habe. - OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 3 W 39/04
Selbstständige Tätigkeiten eines Notars und gesonderte Betreuungsgebühr
Bei allen drei Tätigkeitskomplexen handelt es sich nach Auffassung des Senats um selbstständige und deshalb nebeneinander zu vergütende Geschäfte (vgl. auch OLG Köln RNotZ 2003, 401, 402). - OLG Dresden, 31.03.2009 - 3 W 199/09
Überwachung von Treuhandauflagen ist mit Vollzugsgebühr abgegolten
Die vom Beteiligten zu 5 angeführte Entscheidung des OLG Köln (RNotZ 2003, 401) betrifft nur die Frage, ob neben zwei Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO für Fälligkeitsmitteilung und Kaufpreisüberwachung auch eine weitere Gebühr auf selber Rechtsgrundlage für die Beachtung der Treuhandauflage verlangt werden kann. - OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10
Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht …
Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob der Auffassung des OLG Hamm (OLGR 2002, 146) zu folgen ist, dass im Einzelfall eine zusätzliche Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO anfallen kann, wenn der Notar eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu bringen (vgl. auch Senat, RNotZ 2003, 401).
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