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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20025
OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RNotZ 2003, 455
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02
    Rn. 23 Leistungen, die nicht zur erforderlichen Unterhaltung im Interesse unbeeinträchtigter Ausübung des Wegerechts dienen, können nämlich dem Eigentümer des belasteten Grundstückes nicht durch Grunddienstbarkeit auferlegt werden (RGZ 131, 158, 176;… RGRK, aaO., Rnr. 3).

    Rn. 25 Der Begriff der Unterhaltung einer Anlage ist dabei nicht allzu eng zu fassen (RGZ 131, 158, 176;… MüKo, aaO., § 1020, Rnr. 11).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02
    Rn. 9 Grundsätzlich ist ein Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954;… Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl., § 253, Rnr. 13).
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15

    Begriff der Unterhaltung i.S. von § 1021f BGB

    Eine Bestimmung über die Unterhaltspflicht erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gem. § 874 BGB Bezug genommen ist (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, RnotZ 2003, 455 ff. - Rdn. 14 ff. zitiert nach Juris).

    Im Einzelfall kann sich auch die Verpflichtung zur Neuerrichtung von Schutzmaßnahmen ergeben, wenn die alte Anlage den Sicherungsvorschriften nicht mehr entspricht (vgl.: RGZ 131, 158 ff - S. 178;… BGH NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf RNotZ 2003, 455 ff, Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris;… Staudinger/Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 17 f. und § 1021 Rdnr. 4;… Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1020 Rdnr. 11 und § 1021 Rdnr. 4 f.).

    Rn. 118 An dieser Stelle wird nicht verkannt, dass die vom Beklagten angeführte Auffassung des 9. Zivilsenats des OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2002 mit dem Az. 9 U 71/02 (veröffentlicht u.a. in RNotZ 2003, 455 ff - Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris) etwas enger ist und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks nur Leistungen abverlangt, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert.

  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und …

    Eine solche Vereinbarung erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gemäß § 874 BGB Bezug genommen ist (OLG Hamm…, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 U 158/15, ZfIR 2017, S. 453, 455; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 9 U 71/02, OLGR 2003, S. 355, 358; vgl. auch BGH…, Urteil vom 7. Februar 2020 - V ZR 128/19, NJW-RR 2020, S. 897, 898 Rn. 13 ff.).
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