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Rechtsprechung
   LG Köln, 27.06.2008 - 11 T 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30644
LG Köln, 27.06.2008 - 11 T 102/07 (https://dejure.org/2008,30644)
LG Köln, Entscheidung vom 27.06.2008 - 11 T 102/07 (https://dejure.org/2008,30644)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 11 T 102/07 (https://dejure.org/2008,30644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RNotZ 2008, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …

    Zutreffend geht es weiter davon aus, dass die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen ebenso wenig als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen, NotBZ 2012, 36, 37; BayObLGZ 1979, 93, 96;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19;… Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 569; a.A. LG Köln, RNotZ 2008, 562) wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins.
  • LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15

    Notarkosten: Kostenschuldner bei Übersendung eines Vertragsentwurfs und …

    Rn. 40 Die weitergehende Entscheidung des Landgerichts Köln vom 27.06.2008 zum Aktenzeichen 11 T 102/07, wonach es ausreichen soll, dass der andere Vertragsteil auf den Vorschlag des Verkäufers eingeht, den beabsichtigten Kaufvertrag von dem entsprechenden Notar beurkunden zu lassen, und der Käufer damit mit der Auftragserteilung an den Notar mit dessen Kaufvertragsentwurf einverstanden war, so zum Kostenschuldner wird, weil dann der Entwurf auch von ihm erfordert wurde, geht zu weit.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14

    Besondere Rechtfertigung der Kostenschuld eines Dritten (hier: Makler); …

    Wird aber einem Notar von einem Immobilienmakler der Auftrag erteilt, einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen, und wird dieser Entwurf zur Grundlage einer Beurkundungsverhandlung gemacht, so lässt dieses Verhalten nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass beide Vertragsparteien mit der Auftragserteilung einverstanden sind (…vgl. LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12; LG Köln 11 T 102/07, Beschluss vom 27. Juni 2008, juris Rn. 8).
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