Rechtsprechung
   VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29539
VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989 (https://dejure.org/2009,29539)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989 (https://dejure.org/2009,29539)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23. September 2009 - RO 3 K 08.1989 (https://dejure.org/2009,29539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 24.09.2009)

    Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.08.2011 - 7 B 41.11

    Religiöse Äußerungsfreiheit; Predigt; Tatsachenbehauptung; verfassungsimmanente

    VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272

    Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung

    VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989

    Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab

    (Pressebericht)

    Michael Schmidt-Salomon

Sonstiges

  • schmidt-salomon.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben!"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Zwar kann Voraussetzung für die Verneinung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sein und deren Verweigerung die Annahme einer Wiederholungsgefahr unausweichlich erscheinen lassen (vgl. BGH vom 8.2.1994 Az. VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281/1283).

    Während im Bereich des Wettbewerbsrechts die Verletzungshandlungen in der Regel dadurch geprägt sind, dass der Verletzer starke wirtschaftliche Interessen verfolgt, ist die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielfältiger Art. Dem ist bei der Bemessung der Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr Rechnung zu tragen (vgl. BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).

    Im Deliktsrecht könne der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlich- keit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (vgl. BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).

    Die Beklagten ließen sich im vorliegenden Fall nicht von eigenwirtschaftlichen Interessen leiten (vgl. hierzu BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).

  • LG Itzehoe, 16.09.2009 - 3 O 357/08

    Anspruch auf Demontagekosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag: Verschulden des

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Das Landgericht Aschaffenburg verwies den Rechtsstreit mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 (Az. 3 O 357/08) an das Verwaltungsgericht Regensburg.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Akten der Beklagten, den Vorgang des Landgerichts Aschaffenburg (Az. 3 O 357/08) sowie auf die Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft außerhalb des Rechtsstreits in gleicher Weise zu verhalten (vgl. BGH vom 4.12.2008 Az. I ZR 94/06).
  • BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01

    Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Die streitgegenständliche Äußerung des Beklagten zu 1 gehört zu dem sogenannten Kernbereich kirchlichen Wirkens (vgl. BGH vom 24.7.2001 Az. VI ZB 12/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03

    Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Die Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ist vor diesem Hintergrund lediglich ein Indiz für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2004 Az. 12 B 2197/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 1 S 2410/01

    Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Dagegen ist der "Amtsträger" persönlich zu verklagen, wenn die beanstandeten Äußerungen nicht in amtlicher Eigenschaft, sondern allenfalls bei Gelegenheit der Amtsausübung gemacht werden, wenn sie also erkennbar allein Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 12.12.2001 Az. 1 S 2410/01).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Bei Meinungsäußerungen ist danach zu fragen, ob das zur Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtende Sachlichkeitsgebot verletzt wurde (vgl. BayVGH vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217).
  • LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07

    Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in

    Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
    Dieser im Recht der persönlichen Ehre gründende Unerlassungsanspruch ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht anerkannt (vgl. LG Karlsruhe vom 4.7.2008 Az. 3 O 35/07).
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

    Eine Wiederholungsgefahr besteht zwar nach der Rechtsprechung des Gerichts nicht bereits dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trotz Aufforderung der Klägerseite unterblieben ist (vgl. VG Regensburg vom 23.9.2009 Az. RO 3 K 08.1989).
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

    Eine Wiederholungsgefahr besteht zwar nach der Rechtsprechung des Gerichts nicht bereits dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trotz Aufforderung der Klägerseite unterblieben ist (vgl. VG Regensburg vom 23.9.2009 Az. RO 3 K 08.1989).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht