Rechtsprechung
VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bayern.de
Unterlassung einer Äußerung
- schmidt-salomon.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 24.09.2009)
Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab
- Wikipedia(Pressebericht)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerwG, 08.08.2011 - 7 B 41.11
Religiöse Äußerungsfreiheit; Predigt; Tatsachenbehauptung; verfassungsimmanente
VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung
VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab
Michael Schmidt-Salomon
Sonstiges
- schmidt-salomon.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
"Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben!"
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
- BVerwG, 08.08.2011 - 7 B 41.11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Zwar kann Voraussetzung für die Verneinung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sein und deren Verweigerung die Annahme einer Wiederholungsgefahr unausweichlich erscheinen lassen (vgl. BGH vom 8.2.1994 Az. VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281/1283).Während im Bereich des Wettbewerbsrechts die Verletzungshandlungen in der Regel dadurch geprägt sind, dass der Verletzer starke wirtschaftliche Interessen verfolgt, ist die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielfältiger Art. Dem ist bei der Bemessung der Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr Rechnung zu tragen (vgl. BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).
Im Deliktsrecht könne der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlich- keit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (vgl. BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).
Die Beklagten ließen sich im vorliegenden Fall nicht von eigenwirtschaftlichen Interessen leiten (vgl. hierzu BGH vom 8.2.1994 a.a.O.).
- LG Itzehoe, 16.09.2009 - 3 O 357/08
Anspruch auf Demontagekosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag: Verschulden des …
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Das Landgericht Aschaffenburg verwies den Rechtsstreit mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 (Az. 3 O 357/08) an das Verwaltungsgericht Regensburg.Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Akten der Beklagten, den Vorgang des Landgerichts Aschaffenburg (Az. 3 O 357/08) sowie auf die Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft außerhalb des Rechtsstreits in gleicher Weise zu verhalten (vgl. BGH vom 4.12.2008 Az. I ZR 94/06).
- BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01
Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer …
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Die streitgegenständliche Äußerung des Beklagten zu 1 gehört zu dem sogenannten Kernbereich kirchlichen Wirkens (vgl. BGH vom 24.7.2001 Az. VI ZB 12/01). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03
Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Die Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ist vor diesem Hintergrund lediglich ein Indiz für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2004 Az. 12 B 2197/03). - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 1 S 2410/01
Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Dagegen ist der "Amtsträger" persönlich zu verklagen, wenn die beanstandeten Äußerungen nicht in amtlicher Eigenschaft, sondern allenfalls bei Gelegenheit der Amtsausübung gemacht werden, wenn sie also erkennbar allein Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 12.12.2001 Az. 1 S 2410/01). - VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Bei Meinungsäußerungen ist danach zu fragen, ob das zur Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtende Sachlichkeitsgebot verletzt wurde (vgl. BayVGH vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217). - LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07
Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in …
Auszug aus VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989
Dieser im Recht der persönlichen Ehre gründende Unerlassungsanspruch ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht anerkannt (vgl. LG Karlsruhe vom 4.7.2008 Az. 3 O 35/07).
- VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …
Eine Wiederholungsgefahr besteht zwar nach der Rechtsprechung des Gerichts nicht bereits dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trotz Aufforderung der Klägerseite unterblieben ist (vgl. VG Regensburg vom 23.9.2009 Az. RO 3 K 08.1989). - VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …
Eine Wiederholungsgefahr besteht zwar nach der Rechtsprechung des Gerichts nicht bereits dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trotz Aufforderung der Klägerseite unterblieben ist (vgl. VG Regensburg vom 23.9.2009 Az. RO 3 K 08.1989).