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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 11 Wx 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14084
OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 11 Wx 30/96 (https://dejure.org/1996,14084)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.1996 - 11 Wx 30/96 (https://dejure.org/1996,14084)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 11 Wx 30/96 (https://dejure.org/1996,14084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 25/93

    Vorraussetzungen für die Löschung einer Arresthypothek

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 11 Wx 30/96
    Gegebenenfalls hat es gem. § 22 GBO zu entscheiden (BayObLG Rpfleger 1993, 397).
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …

    Rn. 8 Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.
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