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   BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12   

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BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,15009)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - X ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,15009)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - X ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,15009)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 Abs 1 Buchst c EGV 44/2002, Art 16 Abs 1 EGV 44/2002, Art 22 Nr 1 EGV 44/2002
    Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung von Ansprüchen eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines in einem andern Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale Gerichtszuständigkeit für Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag betreffend ein Ferienhaus in einem EU-Mitgliedsstaat

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechte an unbeweglichen Sachen - Miete oder Pacht - Kurzfristige Gebrauchsüberlassungsverträge - Vermittlung durch einen Reiseveranstalter

  • reise-recht-wiki.de

    Wählbarkeit des Gerichtsstands

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung von Ansprüchen eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines in einem andern Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 / Internationale Zuständigkeit / Ferienhausvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 44/2001/EG Art. 15 Abs. 1 c )
    Internationale Gerichtszuständigkeit für Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag betreffend ein Ferienhaus in einem EU-Mitgliedsstaat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ferienhaus in der EU: Wo ist der Reiseveranstalter zu verklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutscher Reiseveranstalter - ausländische Ferienwohnung - deutscher Gerichtsstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausländisches Ferienhaus und der Gerichtsstand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Mängel in Ferienhäusern von Dritten im EU-Ausland können Verbraucher gegen Reiseveranstalter in Deutschland klagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung von Mängelansprüchen bei Ferienhaus im EU-Ausland

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansprüchen eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Buchung eines Ferienhauses in Italien über deutschen Online-Vermittler ist Klage wegen Reiesemängel vor deutschem Gericht zu führen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 995
  • MMR 2013, 578
  • RRa 2013, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, können unabhängig vom Umfang der Nebenleistungen, die der Vertrag mit sich bringt, vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Reiseveranstalter seinen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht werden, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (Bestätigung des Urteils vom 23. Oktober 2012, X ZR 157/11, NJW 2013, 308 = RRa 2013, 70).

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 8 ff.) ausgeführt und näher begründet hat, unterfällt ein Rechtsstreit, in dem ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend macht, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, auf der Grundlage der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Hacker gegen Euro Relais GmbH nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.

    c) Da Gegenstand des Rechtsstreits damit Ansprüche aus einem Vertrag sind, in dem sich die Beklagte als Reiseveranstalter gegenüber dem Kläger, ihrem privaten Kunden, zur zeitweisen Überlassung eines Ferienhauses, das in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist und einem Dritten gehört, verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2012 (X ZR 157/11) näher ausgeführt und begründet hat, nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsgericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ungeachtet der Vorschrift des § 545 Abs. 2 ZPO zu prüfen (BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02, BGHZ 153, 82 = NJW 2003, 426).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Allein diese schlüssige Behauptung der erforderlichen Tatsachen betreffend die Art der Tätigkeit der Beklagten, die sowohl für die Prüfung der Zulässigkeit als auch der Begründetheit von Relevanz sind, genügt im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 8; Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, NJW-RR 2008, 516 Rn. 14).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Allein diese schlüssige Behauptung der erforderlichen Tatsachen betreffend die Art der Tätigkeit der Beklagten, die sowohl für die Prüfung der Zulässigkeit als auch der Begründetheit von Relevanz sind, genügt im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 8; Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, NJW-RR 2008, 516 Rn. 14).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Reiseveranstalter und damit Vertragspartner des Reisevertrags ist derjenige, der aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, NJW 2011, 599 Rn. 9 ff.).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Der Gerichtshof der Europäischen Union habe die Anwendbarkeit der Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO entsprechenden wortgleichen Vorgängerregelung des Art. 16 Nr. 1 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (ABl. Nr. L 99 vom 31. Dezember 1972, S. 32 ff.; nachfolgend: EuGVÜ) verneint, wenn der gewerbliche Reiseveranstalter sich vertraglich verpflichtet habe, eine ihm nicht gehörende und in einem anderen Vertragsstaat gelegene Ferienwohnung dem Kunden für einige Wochen zu überlassen (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-280/90, Slg. 1992, I-1111 = NJW 1992, 1029, Rn. 14 f. - Hacker/Euro Relais GmbH).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-8/98

    Dansommer

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 88/12
    Dem steht das Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2000 (C-8/98, Slg. 2000, I-393 = NJW 2000, 2009 - Dansommer AS/Götz) nicht entgegen, wonach die Klage aus Ansprüchen des Eigentümers gegen den Mieter eines Ferienhauses auch dann der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO (vormals Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ) unterliegt, wenn diese Ansprüche aus abgetretenem Recht von einem gewerblichen Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der

    Wegen einer erkennbar planwidrigen Lücke im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über den Reiseveranstaltungsvertrag vom 4. Mai 1979 (vgl. BT-Drucks. 8/786; 8/2343) sind die §§ 651a ff. BGB gleichwohl auf einen Vertrag entsprechend anzuwenden, der nur die Buchung einer Ferienunterkunft bei einem Reiseveranstalter zum Gegenstand hat, wenn der Veranstalter diese Leistung erkennbar in eigener Verantwortung erbringen soll und aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden sowie nach dem ihm unterbreiteten Angebot diese einzelne Reiseleistung mit gleichen oder ähnlichen Organisationspflichten wie bei einer Reise erbracht werden soll, bei der neben der Ferienunterkunft noch eine zweite Leistung wie zum Beispiel der Transport zum Reiseziel vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152 unter IV 2 c; vom 23. Oktober 2012 - X ZR 157/11, NJW 2013, 308 Rn. 12, 25; vom 28. Mai 2013 - X ZR 88/12, RRa 2013, 222 Rn. 8, 10).
  • OLG München, 11.10.2017 - 20 U 1506/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in einem Ferienhaus auf

    Denn ein solcher Vertrag bringt neben der Überlassung des Gebrauchs weitere Leistungen mit sich: z.B. Auskünfte und Ratschläge, wenn dem Kunden eine Reihe von Angeboten unterbreitet werden, die Reservierung für den vom Kunden gewählten Zeitraum, den Empfang vor Ort etc., und hat deshalb nicht das Gepräge eines Mietvertrages im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO (BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 157/11 - NJW 2013, 308 Rn. 10, 15 m.w.N. Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 88/12, MDR 2013, 995 Rn. 12).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

    Die schlüssige Behauptung der erforderlichen Tatsachen betreffend die Art der Tätigkeit der Beklagten, die sowohl für die Prüfung der Zulässigkeit als auch der Begründetheit von Relevanz sind, genügt im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit (BGH, Urt. v. 28. Mai 2013, X ZR 86/12, MDR 2013, 995 [juris Rn. 11]).

    Hinzu kommt, dass die vercharterte Yacht in griechischen Gewässern lag, so dass ein Auslandsbezug auch wegen des Grundes der Streitigkeit (vgl. EuGH, NJW 2014, 530 - Maletic Rn. 26) zu bejahen ist (vgl. BGH, Urt. v. 28. Mai 2013, X ZR 88/12, juris Rn. 7; Hausmann in Staudinger, Verfahrensrecht für internationale Verträge Internationale Zuständigkeit für Vertragsklagen; Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Neubearbeitung 2016 Rn. 189; Staudinger in Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, 4. Aufl. 2016, Vorbem zu Art. 17 ff. Brüssel-Ia-VO Rn. 6 ff., insbesondere Rn. 6b aE: "Durchführung eines Vertrags allein oder eben auch im Ausland").

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-497/22

    Roompot Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    10 Soweit mir bekannt, bezieht sich das vorlegende Gericht auf die Urteile vom 23. Oktober 2012, X ZR 157/11 (Rn. 11 ff.), sowie vom 28. Mai 2013, X ZR 88/12 (Rn. 8 ff.).
  • AG Neuss, 01.10.2021 - 94 C 812/21
    Der Bundesgerichtshof legt diese Entscheidung ebenfalls seiner Rechtsprechung zugrunde (BGH NJW 2013, 308 = RRa 2013, 70; bestätigt von BGH RRa 2013, 222).
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