Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für Sportgeräte; Animateure als Erfüllungsgehilfen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651 f § 823 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.05.2001 - 3 O 5868/00
- OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
Papierfundstellen
- RRa 2004, 156
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
Kann die Beklagte im Inland weitgehend auf die behördliche Überwachung vertrauen, die allerdings nicht schlechthin entlastet, und sich auf Stichproben beschränken, gilt das im Ausland nicht, weil dort vielfach andere Maßstäbe gelten (BGHZ 103, 298 f.;… Senat a. a. O.). - OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97
Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer …
Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
Daher ist die Verletzung solcher - teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel (Senat 11 U 199/97).
- BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist
Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (…Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14). - OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur, …
Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH NJW 2007, 2549; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14; NJW-RR 1993, 315). - AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich …
Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (…Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14).
- OLG Nürnberg, 06.11.2002 - 12 U 1326/02
Unwirksamkeit der Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung wegen infolge Verstoßes …
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (a.a.O. und das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 15.01.2002, Az.: 11 U 202/01) halten die aufgrund einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Vollmacht erteilte Unterwerfungserklärung gleichfalls für unwirksam. - LG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 24 O 238/16
Reisemangel - Hautreaktion nach Henna-Tätowierung
Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH RRa 07, 215 [BGH 12.06.2007 - X ZR 87/06] ; OLG Celle RRa 04, 156 [OLG Celle 18.04.2002 - 11 U 202/01] ). - LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02
Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Unfalls während …
Denn die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, die teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, können einen reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein; insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59, 60 [OLG Düsseldorf 28.05.2002 - 20 U 30/02] ; OLGR Celle 2002, 232 f). - LG Koblenz, 22.04.2005 - 10 O 181/03
Verkehrssicherungspflicht / Sicherheitsstandards / Hotelaufzug
Insbesondere kann ein solcher Mangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59, 60; OLG Celle, OLGR Celle 2002, 232 f.).
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