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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 2-24 S 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29978
LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 2-24 S 155/05 (https://dejure.org/2006,29978)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.08.2006 - 2-24 S 155/05 (https://dejure.org/2006,29978)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. August 2006 - 2-24 S 155/05 (https://dejure.org/2006,29978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruchsanmeldung innerhalb der Ausschlussfrist bei Reisemängeln

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Mängelrüge / Fehlende Einlassung zur Rüge der fehlenden Mängelrüge / Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung einer Reisepreisminderung wegen verschiedener Reisemängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RRa 2007, 27
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 24 S 155/05
    Die Klägerin kann sich hinsichtlich einer wirksamen Anspruchsanmeldung gemäß § 651 g Abs. 1 BGB auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.01.2005 (NJW 2005, 1420, 1421) erfolgreich berufen.
  • LG Frankfurt/Main, 21.05.1984 - 24 S 5/84
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 24 S 155/05
    Nach der Rechtsprechung der Kammer gilt, dass eine am Urlaubsort von dem Reisenden gegenüber der örtlichen Reiseleitung abgegebene (mündliche oder schriftliche) Mängelrüge i.S.d. § 651 c Abs. 2 BGB oder einer Mängelanzeige i.S.d. § 651 d Abs. 2 BGB nicht die nach § 651 g Abs. 1 BGB erforderliche Anmeldung der Ansprüche nach Reiseende zu ersetzen vermag, da sie ausschließlich der Unterrichtung der Reiseleitung zwecks Beseitigung der gerügten Mängel dient (NJW 1984, 1628, 1628).
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2016 - 24 O 111/15

    Pauschalreisevertrag - Schadensersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder …

    Hierbei handelt es sich um eine Entstehensvoraussetzung für die Minderung und nicht lediglich um eine Obliegenheit (vgl. LG Frankfurt a. M. RRa 2007, 27), so dass bei verspäteter Anzeige eines nach wie vor bestehenden Mangels eine Minderung grds. erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 735; LG Hannover NJW 1984, 1626) (…BeckOK BGB/Geib BGB § 651d Rn. 3-6, beck-online).
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