Rechtsprechung
| LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Fluggutscheine / Gültigkeitsbeschränkung / Allgemeine Reisebedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RRa 2010, 143
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen …
Auszug aus LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. OLG München vom 17.01.2008 -29 U 3193/07- MDR 2008, 376 = NJW-RR 2008, 1233 - Geschenkgutscheine). - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Die Unangemessenheit ist dagegen zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH vom 01.02.2005 -X ZR 10/04- NJW 2005, 1774, 1775). - BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Zu diesen gehört zuvörderst das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH vom 12.06.2001 -XI ZR 274/00- BGHZ 148, 74ff; BGH vom 09.10.1985 -VIII ZR 217/84- BGHZ 96, 103, 109). - BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84
Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages
Auszug aus LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Zu diesen gehört zuvörderst das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH vom 12.06.2001 -XI ZR 274/00- BGHZ 148, 74ff; BGH vom 09.10.1985 -VIII ZR 217/84- BGHZ 96, 103, 109). - KG, 17.12.2007 - 23 U 65/07
Auszug aus LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Rn. 12 Die Klage ist gemäß § 6 Abs. 1 UKlaG ohne Rücksicht auf den Streitwert vor dem Landgericht Berlin zulässig, welches auch international zuständig ist (vgl. Kammergericht vom 17.12.2007 -23 U 65/07-).
- LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13
Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter
Rechtsanwalt Re. wurde ebenso wie Ar. A. von der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam auf anhängig gemachte Amtshaftungsprozesse mit Urteilen vom 2. Dezember 2009 (Az.: 4 O 532/08 und Az.: 4 O 103/08) für die Inhaftierung vom 7. April bis 14. April 2005 unter Annahme einer Rechtsbeugungshandlung und unter Berufung auf das Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 19. Juni 2009 (Az.: 24 KLs 22/08), wonach willkürlich Haftbefehlsvoraussetzungen konstruiert worden seien, so dass sich das beklagte Land auch nicht mit Erfolg auf den gerichtsverfassungsgesetzlichen Gesichtspunkt der Rechtsgültigkeit amtsgerichtlicher Handlungen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Geschäftsverteilung nach § 22d GVG berufen könne, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 EUR (Ar. A. ) und 6.000,00 EUR (L.-P. Re. ) zugesprochen; die darüber hinaus geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen von weiteren 10.000,00 EUR (Ar. A. ) und 24.000,00 EUR (L.-P. Re. ), die neben anderem mit "menschenunwürdigen Haftbedingungen" der Justizvollzugsanstalten begründet wurden, wurden ebenso abgewiesen wie die geltend machten materiellen Schäden. - LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig
Denn Verfall- oder Ausschlussfristen, die einen Anspruch in zeitlicher Hinsicht über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus beschränken, sind vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 18 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln; BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).
b) Ist das Angebot der Beklagten und ihrer Partnerunternehmen für den Verbraucher hiernach erkennbar darauf angelegt, dass die durch die Gutscheine verbrieften Leistungen nur für einen kürzeren Zeitraum, als er der gesetzlichen Verjährungsfrist entspricht, vorgehalten und innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden sollen, so kann sich eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Gutscheine und die mit ihnen korrespondierende Beschränkung der Verpflichtung der Beklagten, für die Leistungsbereitschaft ihrer Partnerunternehmen nur innerhalb dieses Zeitraumes einzustehen, nur noch daraus ergeben, dass der Zeitraum, den die Partnerunternehmen für die Gültigkeit der Gutscheine wählen, gemessen am konkreten Leistungsgegenstand unangemessen kurz bemessen ist, wobei die Rechtsprechung insoweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen zum regulären Entgelt und bei einem vollständigen Anspruchsverlust im Falle der nicht rechtzeitigen Inanspruchnahme der durch den Gutschein verbrieften Leistung, grundsätzlich strenge Anforderungen an die Interessen des Unternehmens gestellt hat, die eine Verkürzung der dreijährigen Verjährungsfrist rechtfertigen sollen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).
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