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Rechtsprechung
   AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52002
AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13 (https://dejure.org/2013,52002)
AG Rostock, Entscheidung vom 29.11.2013 - 47 C 238/13 (https://dejure.org/2013,52002)
AG Rostock, Entscheidung vom 29. November 2013 - 47 C 238/13 (https://dejure.org/2013,52002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Reisemangel bei Kreuzfahrt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kreuzfahrtreise / Minderung / Schadensersatz / Entschädigung wegen vertanen Urlaubs / Nichtanlaufen Hafen / Allgemeine Reisebedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hafen nicht angelaufen - Minderung des Tagesreisepreises um 50%

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Reiseänderung bei Nichtanlaufen eines Hafens kann Minderung des Reisepreises von 50 % rechtfertigen - Nichtanlaufen eines Hafens begründet keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und rechtfertigt daher keinen Schadenersatzanspruch wegen vertaner ...

Papierfundstellen

  • RRa 2014, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen …

    Auszug aus AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13
    Einzelne Teile des Reiseprogramms können dabei unterschiedliches Gewicht gewinnen (BGH, Urt. v. 14.5.2013 - X ZR 15/11, ...).

    Vielmehr ist aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen, wie gravierend sich die Mängel für den Reisenden ausgewirkt haben (BGH, 14.5.2013 - X ZR 15/11, ...).

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 24 S 139/07

    Reisevertrag: Minderungsquote und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude …

    Auszug aus AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13
    Zwar hätte die Beklagte in diesem Fall sowohl aufgrund allgemeiner rechtlicher Vorschriften als auch aufgrund der in Ziffer 4.3 ihrer allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen Regelungen eine Informationspflichtverletzung begangen (vgl. hierzu u.a. LG Frankfurt, Urt. v. 28.3.2008 - 2/24 S 139/07, ...).
  • OLG Celle, 23.03.2009 - 11 U 45/09

    Reisepreisminderung wegen eines fehlenden Hinweises des Reiseveranstalters auf …

    Auszug aus AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13
    Ein- und derselbe Umstand kann jedoch nur einmal zu einer Minderung führen (OLG Celle, Urt. v. 23.3.2009 - 11 U 45/09, ...).
  • LG Hamburg, 07.03.2013 - 301 O 81/12

    Reisevertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels im Rahmen einer …

    Auszug aus AG Rostock, 29.11.2013 - 47 C 238/13
    Die Änderung der Reiseroute ist eine negative Abweichung der Soll- von der Istbeschaffenheit der Reise und somit ein Mangel im vorstehenden Sinne (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 7.3.2013 - 301 O 81/12, m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2024 - 24 O 564/23

    25 % Minderung bei Ausfall des Kaledonischen Kanals

    Die Minderung nach § 651m BGB tritt kraft Gesetzes ein und ist unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter die Mangelhaftigkeit der Reiseleistung verschuldet hat, oder nicht; sie greift auch in Fällen höherer Gewalt (BGHZ 85, 50; LG Hamburg v. 07.03.2013, Az: 301 O 81/12, RdTW 2014, 377; AG Rostock v. 29.11.2013, Az: 47 C 238/13, RRa 2014, 157; Staudinger/Staudinger (2016) BGB § 651d, Rn.1.;… AG Hamburg Urt. v. 24.09.2019 - 18b C 411/18, BeckRS 2019, 57706 Rn. 15-27, beck-online).
  • AG Hamburg, 24.09.2019 - 18b C 411/18

    Anrechung eines Bordguthabens auf einen Minderungsanspruch eines Reisenden

    Die Minderung nach § 651d BGB a.F. tritt kraft Gesetzes ein und ist unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter die Mangelhaftigkeit der Reiseleistung verschuldet hat, oder nicht; sie greift auch in Fällen höherer Gewalt (BGHZ 85, 50; LG Hamburg v. 7.3.2013, Az: 301 O 81/12, RdTW 2014, 377 ; AG Rostock v. 29.11.2013, Az: 47 C 238/13, RRa 2014, 157; Staudinger/Staudinger (2016) BGB § 651d, Rn.1).
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