Rechtsprechung
| EuGH, 28.05.2020 - C-153/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
DER Touristik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 12 - Pauschalreise - Große Verspätung von Flügen - Ausgleichsleistungen für Fluggäste - Weiter gehender Schadensersatz - Anspruch des ...
- Europäischer Gerichtshof
DER Touristik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 12 - Pauschalreise - Große Verspätung von Flügen - Ausgleichsleistungen für Fluggäste - Weiter gehender Schadensersatz - Anspruch des ...
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DER Touristik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 12 - Pauschalreise - Große Verspätung von Flügen - Ausgleichsleistungen für Fluggäste - Weiter gehender Schadensersatz - Anspruch des ...
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DER Touristik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 12 - Pauschalreise - Große Verspätung von Flügen - Ausgleichsleistungen für Fluggäste - Weiter gehender Schadensersatz - Anspruch des ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Art. 12 / Individueller Schaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
DER Touristik
(fremdsprachig)
- drboese.de (Kurzinformation)
Bei Flugverspätung wird Entschädigung und Reisepreisminderung nicht verrechnet
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
DER Touristik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
DER Touristik
Verfahrensgang
- AG Köln, 12.11.2018 - 142 C 201/18
- EuGH, 28.05.2020 - C-153/19
- AG Köln, 16.11.2020 - 142 C 201/18
Papierfundstellen
- RRa 2020, 190
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 29.07.2019 - C-354/18
Rusu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Luftverkehr …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-153/19
Rn. 19 In Anbetracht des bestehenden Zusammenhangs mit der Rechtssache, in der das Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu (C-354/18, EU:C:2019:637), ergangen ist, ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. März 2019 bis zur Verkündung dieses Urteils ausgesetzt worden.Nach Auffassung dieses Gerichts werden durch das Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu (C-354/18, EU:C:2019:637), nicht alle in dem bei ihm anhängigen Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen beantwortet.
Rn. 22 Der Gerichtshof habe zwar festgestellt, dass ein Verdienstausfall wie der in der Rechtssache in Rede stehende, in der das Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu (C-354/18, EU:C:2019:637), ergangen ist, als ein Schaden anzusehen sei, der Gegenstand des in Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen weiter gehenden Schadensersatzanspruchs sein könne, FZ verlange jedoch nicht Schadensersatz für einen Verdienstausfall, sondern vielmehr eine Minderung des Preises seiner Reise, was nach deutschem Recht nicht in die Kategorie Schadensersatz falle.
Dies gilt, soweit das nationale Recht oder das Völkerrecht ihm einen Anspruch auf einen solchen Schadensersatz gewährt und unter der Voraussetzung, dass dieser Schadensersatz weiter geht als die in der Verordnung vorgesehenen pauschalen Ausgleichsleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu, C-354/18, EU:C:2019:637, Rn. 35 und 36).
Rn. 33 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Schadensersatz als "weiter gehend" im Sinne von Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 anzusehen ist, wenn er auf einem der in Art. 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Fälle beruht und die Unannehmlichkeiten verursacht, die nach der Verordnung standardisiert und unverzüglich ausgeglichen werden (Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu, C-354/18, EU:C:2019:637, Rn. 37).
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-153/19
Rn. 29 Durch diesen Ausgleich soll der in einem mit einer solchen Verspätung verbundenen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr, der eine "Unannehmlichkeit" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 darstellt, bestehende Schaden standardisiert und unverzüglich ausgeglichen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 54 bis 56).
- BGH, 01.06.2021 - X ZR 8/20
Eine Entschädigungsleistung, die ein Fluggast nach Stornierung eines zu einer …
Nicht erfasst sind hiervon individuelle Schäden, die der Fluggast über die allgemeinen Unannehmlichkeiten hinaus erlitten hat (EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-153/19, RRa 2020, 190 Rn. 35 - DER Touristik GmbH).Rn. 16 Der Gerichtshof hat entschieden, dass das zuständige nationale Gericht die nach der Verordnung gewährte Ausgleichszahlung auf den weitergehenden Schadensersatzanspruch anrechnen lassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist und dass die Fluggastrechteverordnung dem nationalen Gericht keine Bedingungen für die Anrechnung vorgibt (EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-153/19, RRa 2020, 190 Rn. 32 - DER Touristik GmbH;… Urteil vom 29. Juli 2019 - C-354/18, RRa 2019, 280 Rn. 44 ff. - Rusu).
- BGH, 31.08.2021 - X ZR 25/20
Anrechnung einer Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung …
Nicht erfasst sind hiervon individuelle Schäden, die der Fluggast über die allgemeinen Unannehmlichkeiten hinaus erlitten hat (EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-153/19, RRa 2020, 190 Rn. 35 - DER Touristik GmbH).Die Fluggastrechteverordnung gibt dem nationalen Gericht auch keine Bedingungen für die Anrechnung vor (EuGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-153/19, RRa 2020, 190 Rn. 32 - DER Touristik GmbH;… Urteil vom 29. Juli 2019 - C-354/18, RRa 2019, 280 Rn. 44 ff. - Rusu).
- LG Frankfurt/Main, 02.01.2023 - 24 S 180/22 Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen etwa gewährte Ausgleichszahlungen auf Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter anzurechnen sind (vgl. EuGH 8. Kammer, 28.5.2020 - C-153/19 - FZ/DER Touristik, BeckRS 2020, 11027).
- AG Köln, 16.11.2020 - 142 C 201/18 In seinem Beschluss vom 28.05.20 (EuGH Beschl. v. 28.5.2020 - C-153/19, BeckRS 2020, 11027), der als Antwort auf das Vorlageersuchen der erkennenden Abteilung des Gerichts hinsichtlich der Auslegung von Art. 12 Abs. 1 der Verordnung erging, konkretisierte der EuGH diese Definition weiter dahingehend, dass ein Fluggast neben einem Ausgleich nach Art. 7 FluggastVO auch einen Ausgleich infolge eines Reisepreisminderungsanspruchs erhalten könne, soweit dieser Anspruch für einen individuellen Schaden gewährt werde, der auf einem der in Art. 1 Abs. 1 der Verordnung genannten Fälle beruht.
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