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   BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89   

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https://dejure.org/1989,2428
BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien; Gesamturkunde; Urkunde; Einzelurkunde; Verfälschung; Reisepaß; Überkleben; Einreisevisum; Urkundenunterdrückung; Beweisposition; Schutzzweck; Strafbarkeit; Vernichtung; Gebrauch; Beweis; Berechtigter

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 264
  • MDR 1990, 173
  • StV 1989, 534
  • BayObLGSt 1989, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    »Gehören« bezeichnet hier nicht die dinglichen Eigentumsverhältnisse, sondern das Recht, mit der Urkunde im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192/194 ..).
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    (c-d) »... Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche, menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen läßt (BGHSt 3, 82/84; Dreher/Tröndle StGB , 44. A., § 267 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    Eine Gesamturkunde entsteht, wenn mehrere Einzelurkunden zu einem sinnvollen und geordneten Ganzen zusammengefaßt werden, um damit eine selbständige Gesamterklärung herbeizuführen, die über den Inhalt der in ihr enthaltenen Einzelurkunden hinausgeht (.. BGHSt 4, 60/61).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    In diesem Sinne gehören der Reisepaß und die in ihm enthaltenen Urkunden - wozu auch der deutsche Zurückweisungsstempelabdruck zählt - ausschließlich dem Inhaber, da sie allein dessen Gebrauchsbefugnis unterstehen (BayObLGSt 1989, 129, 130 f.; OLG Köln JMBlNW 1958, 114; Mätzke MDR 1996, 19, 20; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. § 274 Rn. 5 und 7; Schönke/Schröder/Cramer § 274 Rn. 5; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 274 Rn. 2; Lackner StGB 21. Aufl. § 274 Rn. 2; a.A. Schneider NStZ 1993, 16 ff.).
  • VG München, 10.04.2019 - M 9 K 18.6091

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Beispielsweise die "Bestätigungen" des Bruders Villaznim B. und des Cousins David B. (Bl. 56f. d. BA/2, Bl. 17f. d. BA/4) darüber, dass der Kläger bei ihnen in Hessen bzw. in München gelebt habe, betreffen Zeiträume, in denen durch das gestempelte Passdokument - Pass und Stempel sind jeweils amtliche Urkunden (BayObLG, B.v. 21.8.1989 - RReg. 4 St 131/89 - …
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