Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2011 - V ZA 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13751
BGH, 29.06.2011 - V ZA 10/11 (https://dejure.org/2011,13751)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - V ZA 10/11 (https://dejure.org/2011,13751)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11 (https://dejure.org/2011,13751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten als Verkehrsanwalt im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 121 Abs 3 ZPO
    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten als Verkehrsanwalt im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten kommt im Rechtsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren nicht in Betracht; Anspruch auf Beiordnung eines zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerdeverfahren und im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b
    Beiordnung eines zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten kommt im Rechtsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren nicht in Betracht; Anspruch auf Beiordnung eines zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerdeverfahren und im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgreiche Gegenvorstellung zu Kostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2011, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - V ZA 10/11
    Eine Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten kommt im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Revisionsverfahren (dazu BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, WM 1982, 881), weil es lediglich um Rechtsfragen geht, für die eine Korrespondenz mit der Partei von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662).
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 118/80

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung - Beiordnung eines …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - V ZA 10/11
    Eine Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten kommt im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Revisionsverfahren (dazu BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, WM 1982, 881), weil es lediglich um Rechtsfragen geht, für die eine Korrespondenz mit der Partei von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662).
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts; …

    Dementsprechend kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beiordnung eines Verkehrsanwalts auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebasis im Rechtsbeschwerde- und Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZA 32/10, juris Rn. 2; Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662; Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, JurBüro 1982, 1335).
  • LG Saarbrücken, 15.03.2013 - 5 T 415/12

    Rechtsanwaltsgebühr im Abschiebungshaftverfahren: Erstattungsfähigkeit der …

    Rn. 23 Außerdem kommt die Erstattung eines für das Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragten Korrespondenzanwaltes deshalb grundsätzlich nicht in Betracht, weil es in dem Rechtsbeschwerdeverfahren lediglich um Rechtsfragen geht, für die eine Vermittlung des Verkehrs zwischen der Partei und ihrem Verfahrensbevollmächtigten von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2011, Az V ZA 10/11, RVGreport 2011, 438, juris Rnr. 3; BGH, Beschluss vom 04.08.2004, XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662; für das Revisionsverfahren: BGH…, Beschluss vom 07.06.1982, VIII ZR 118/80, JurBüro 1982, 1335 - 1336, juris Rnr. 3).

    Rn. 24 Die Auswahl des bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Verfahrensbevollmächtigten kann auch ohne die Vermittlung durch einen Korrespondenzanwalt erfolgen (vgl. BGH RVGreport 2011, 438, juris Rnr. 3).

  • BGH, 15.05.2024 - XII ZB 98/24

    Betreuungsrechtliche Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung zur …

    Die Beiordnung einer Verkehrsanwältin im Rahmen der für die Betroffene bewilligten Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt (vgl. BGH Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11 - juris).
  • OLG München, 14.10.2024 - 11 W 1554/24

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Verfahrensgebühr, Erstattungsfähigkeit, …

    Ein maßgebliches Kriterium ist vor allem die Frage, ob es später zur Mandatierung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwaltes kommt, vgl. VV-RVG Nr. 3506 ff. (siehe aus der Rechtsprechung des BGH zuletzt etwa Beschluss vom 29.04.2019 - X ZB 4/17; Beschluss vom 15.10.2013 - XI ZB 2/13; Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12 sowie Beschluss vom 29.06.2011 - V ZA 10/11; aus der Rechtsprechung des Senats Beschluss vom 01.04.2022 - 11 W 30/22; Beschluss vom 07.10.2016- 11 W 1219/16;… übersichtliche Kommentierung bei Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 26. Aufl., VV Nr. 3403 Rn. 23, 31 ff., 77 ff., 81 f.).

    Eine Gebühr nach VV-RVG Nr. 3400 (sogenannter "Verkehrsanwalt") kommt nicht in Frage, weil es - worauf die Rechtspflegerin bereits hingewiesen hat - im Verfahren vor dem BGH lediglich um Rechtsfragen geht, für die eine Korrespondenz mit der Partei von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 29.06.2011, a.a.O., Tz. 3).

  • BGH, 13.05.2026 - IV ZR 118/25
    Zur Begründung hat der Senat auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2011 (V ZA 10/11, juris Rn. 3 m.w.N.) Bezug genommen.
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 189/13

    Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten im …

    Eine Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten kommt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662) und im Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris; Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, WM 1982, 881), weil es lediglich um Rechtsfragen geht, für deren Beantwortung die zusätzliche Einschaltung eines Verkehrsanwalts nicht erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 6 W 31/17

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Revisions- oder …

    Eine Beiordnung kommt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso wenig in Betracht wie im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662) und im Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris).
  • BGH, 18.03.2026 - IV ZR 118/25
    Der Antrag auf Beiordnung des Prozessbevollmächtigten II. Instanz als Verkehrsanwalt wird zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht