Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Kostentragung bei Verlegung einer Stromleitung zwischen kundeneigener Photovoltaikanlage und Leitungsnetz -
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenlast einer Stromleitungsverstärkung zu einem Wohnhaus und einem Stallgebäude; Pflicht zur Tragung von Anschlusskosten an ein Stromnetz; Kostentragungspflicht des Anlagebetreibers bzgl. der notwendigen Kosten an dem technisch und wirtschaftlich günstigsten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 03.02.2003 - 3 O 308/02
- OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03
Papierfundstellen
- RdE 2004, 23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
- LG Ravensburg, 03.02.2003 - 3 O 308/02
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03
Rn. 9 Das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 03. Februar 2003, AZ: 3 O 308/02, wird abgeändert.
- BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03
Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in RdE 2004, 23 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:. - OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04
Anspruch auf Netzausbau und künftigen Anschluss einer Windenergieanlage an …
Unter diesen Umständen würde eine Verweisung der Kläger auf den eigenen Anschluss an das Schalthaus O - trotz im unmittelbaren Nahbereich der Anlagen liegender möglicher Netzverknüpfungspunkte - dem Anliegen des Gesetzgebers, aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes die erneuerbaren Energien zu fördern und die Stromversorgungsunternehmen durch Abnahme-, Vergütungs- und weitreichende Kostenpflichten zu belasten (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334), widersprechen.Eine einseitige Überwälzung solcher zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der nächstgelegene Netzpunkt ohne einen Ausbau zur Aufnahme des Stromes nicht geeignet ist, auf den Anlagenbetreiber würde dem Gesetzeszweck des EEG nicht gerecht (vgl. OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226), zumal dieses generell von einer Abholpflicht des Netzbetreibers ausgeht (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05
Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige …
Rn. 74 Bei der Ausdehnung der auf das Klagegebrauchsmuster gestützten Ansprüche auf die angegriffene Ausführungsform II handelt es sich um eine Anschlussberufung, denn eine Klageerweiterung des in erster Instanz obsiegenden Klägers und Berufungsbeklagten ist in zweiter Instanz zumindest dann nur auf diesem Weg möglich, wenn die Klage - wie hier - auf einen Gegenstand erstreckt wird, der nicht ohnehin schon unter den Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung fällt und daher eine gesonderte Verletzungsprüfung erforderlich macht (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15; Urt. v. 18.06.2010, Az. I-2 U 43/03;… Cepl/Voss/Cassardt, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtschutz, 2. Aufl., § 524 Rz. 10;… Musielak/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 524 Rz. 8).
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 116/05
Faserstoffbahn II
Rn. 90 Bei der Ausdehnung der auf das Klagegebrauchsmuster gestützten Ansprüche auf die angegriffene Ausführungsform II handelt es sich um eine Anschlussberufung, denn eine Klageerweiterung des in erster Instanz obsiegenden Klägers und Berufungsbeklagten ist in zweiter Instanz zumindest dann nur auf diesem Weg möglich, wenn die Klage - wie hier - auf einen Gegenstand erstreckt wird, der nicht ohnehin schon unter den Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung fällt und daher eine gesonderte Verletzungsprüfung erforderlich macht (…vgl. Senat, Urt. v. 01.02.2018 - I-2 U 33/15; Urt. v. 18.06.2010 - I-2 U 43/03;… Cepl/Voss/Cassardt, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtschutz, 3. Aufl. 2022, § 524 Rn. 10). - OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der …
Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000, Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004, in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79). - OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 69/14
Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der …
Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000, Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004, in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79). - LG Münster, 24.05.2004 - 2 O 768/03
Kostentragungspflicht für Netzanschlusskosten bzw. Netzausbaukosten; Beauftragung …
(OLG T v. 26.6.2002, AZ: 2 U 43/03).
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