Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 01.07.2004 - 36 O 2/03 (001) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bund der Energieverbraucher
LG Magdeburg weist Klage eines Stromkunden auf Bestimmung des billigen Strompreises nach § 315 als unbegründet ab.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Billigkeitskontrolle von Entgelten von Anbietern mit Monopolstellung für Leistungen der Daseinsvorsorge; Anspruch auf Bestimmung des billigen Entgelts für die Energieversorgung; Zulässigkeit der Preisfindung durch die Gerichte; Schutzzweck des § 315 BGB; Anwendbarkeit des § ...
Papierfundstellen
- RdE 2005, 22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1990 - VII ZR 257/89
Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung
Auszug aus LG Magdeburg, 01.07.2004 - 36 O 2/03
Diese von der Rechtsprechung entwickelte Billigkeitskontrolle setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass Preise einseitig festgesetzt worden sind (BGH WM 1990, 1717).Ziel einer Prüfung nach § 315 BGB ist nicht, von Amts wegen einen gerechten Preis zu ermitteln (BGH WM 1990, 1717).
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02
Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen
Auszug aus LG Magdeburg, 01.07.2004 - 36 O 2/03
In Fällen, in denen der Bereicherungsgläubiger Rückforderungen gegen den "Bestimmungsberechtigten" - hier in analoger Anwendung die Beklagte - geltend macht, .hat er nach allgemeinen Grundsätzen das Fehlen einer der Billigkeit entsprechenden Leistungsbestimmung - hier in analoger Anwendung eine Entgeltvereinbarung -darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 2003, 1449 m.w.N.). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des …
Auszug aus LG Magdeburg, 01.07.2004 - 36 O 2/03
Zwar sind Entgelte von Anbietern mit Monopolstellung für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf die der Endkunde als Vertragspartner zwingend angewiesen ist, einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 172; OLG München NJW 2003, 178).
- BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12
Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem …
Noch weitergehend will ein Teil der Rechtsprechung der Instanzgerichte bereits die Möglichkeit einer Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB ausschließen, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, Gas von einem anderen Anbieter zu beziehen (…LG Kiel, ZNER 2004, 401 Rn. 21; LG Magdeburg, RdE 2005, 22, 23; LG Mühlhausen, RdE 2008, 215, 216; LG Köln…, Urteil vom 4. Februar 2009 - 90 O 35/08, juris Rn. 8; LG Münster, Urteil vom 13. Juli 2010, ZNER 2010, 609; vgl. auch LG München II, RdE 2007, 323, 324; LG Frankenthal RdE 2010, 73). - LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
Stromlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle für Strompreise bei Widerspruch des …
Rn. 24 Das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 01.07.2004, RdE 2005, 22) hat ebenfalls darauf abgestellt, dass die Billigkeitskontrolle über § 315 BGB für Preisbestimmungen durch ein Monopolunternehmen entwickelt worden sei.Der relevante Markt in diesem Sinne wird in der Regel durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 10.12.2008, NJW 2009, 1212; vgl. auch LG Magdeburg, RdE 2005, 22; BGH, NJW 2009, 502).
- LG Stendal, 10.03.2011 - 22 S 71/10
Stromlieferungsvertrag: Gerichtliche Billigkeitskontrolle bei Tariferhöhungen im …
Es geht also nicht um die Ermittlung eines nach den wirtschafts- oder sozialpolitischen Vorstellung des Gerichts "gerechten Preises" (vgl. BGH WM 1990, 1715, 1716; OLG München, RdE 2004, 52, 54; LG Magdeburg RdE 2005, 22, 23), sondern - vergleichbar der verwaltungsgerichtlichen Ermessensüberprüfung nach § 114 VwGO - nur um eine Korrektur eines Missbrauchs des einseitigen Gestaltungsrechts.
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