Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1968 - IV B 145.68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Ausbau eines Gewässers; Behörde, zuständige; Landbereitstellung; Wasserrecht
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Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Inanspruchnahme von Flächen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - Verbreiterung eines Bachlaufes - Vorherige Planfeststellung seitens der oberen Wasserbehörde als Voraussetzung
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wasserrecht/Behörde, zuständige; Landbereitstellung/Ausbau eines Gewässers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.05.1968 - F III 79/66
- BVerwG, 09.10.1968 - IV B 145.68
Papierfundstellen
- RdL 1969, 300
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 110.83
Flurbereinigung - Anlage - Begriff
Von der über die §§ 44 Abs. 1, 47 Abs. 1 FlurbG eröffneten Möglichkeit, die Bereitstellung von Land für Anlagen im öffentlichen Interesse nach § 40 Satz 1 FlurbG nach Grund und Umfang durch das Flurbereinigungsgericht zu überprüfen, wird in mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - [BVerwGE 15, 72]; Beschlüsse vom 9. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 145.68 - [RdL 1969, 300] und vom 11. November 1969 - BVerwG 4 B 154.68 - [RDL 1971, 179]; Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 22.66 - [BVerwGE 34, 199 = RdL 1970, 180 = Buchholz 424.01 § 40 FlurbG Nr. 1]; Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 211.69 - [Buchholz 424.01 § 40 FlurbG Nr. 2] und vom 3. März 1978 - BVerwG 5 CB 34.75 - [RzF 40, 21/23]).Da es sich - nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts - nicht um den Ausbau der Vils als eines Gewässers II. Ordnung oder um ein sonstiges wasserwirtschaftliches Vorhaben handelt, für das eine Planfeststellung durch die obere Wasserbehörde nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3017) in Verbindung mit Art. 54 ff. BayWG in der, Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) erforderlich wäre, bedurfte es auch nicht einer vorherigen dahin gehenden Planfeststellung für die Inanspruchnahme von Grundstücken (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 145.68 - [RdL 1969, 300] und vom 11. November 1969 - BVerwG 4 B 154.68 - [RdL 1971, 179]).
- BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84
Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen - …
Bevor von der Ermächtigung des § 40 Satz 1 FlurbG Gebrauch gemacht wird, muß deshalb für die jeweils in Rede stehende Anlage entweder, falls diese nach dem einschlägigen Fachplanungsrecht planfeststellungsbedürftig ist, ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt oder, falls eine Planfeststellung nach dem Fachplanungsrecht nicht erforderlich ist, eine sonstige Ausweisung durch die zuständige Behörde vorgenommen worden sein (Beschlüsse vom 9. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 145.68 - <RdL 1969, 300/301> und vom 11. November 1969 - BVerwG 4 B 154.68 - <RdL 1971, 179>; vgl. auch BVerwGE 69, 183 [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 110/83] sowie Hegele in Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 4. Aufl. 1985, § 40 RdNr. 5 und Quadflieg. - BVerwG, 11.09.1985 - 5 B 50.83
Bereitstellung von Land im Flurbereinigungsverfahren für Anlagen im öffentlichen …
In den in der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 145.68 - (RdL 1969, 300) und 11. November 1969 - BVerwG 4 B 154.68 - (RdL 1971, 179) ist ausgeführt, daß die Bereitstellung von Land in verhältnismäßig geringem Umfange im Flurbereinigungsverfahren für Anlagen im öffentlichen Interesse nach § 40 FlurbG dann nicht zulässig ist, wenn für den Ausbau eines Gewässers, der nicht im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erfolgt, keine Planfeststellung oder sonstige Ausweisung durch die zuständige Behörde vorliegt.
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