Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Anfechtung des Einstellungsbeschlusses; Beiladung; Einstellung; Flurbereinigungsverfahren
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Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens - Notwendige Beiladung - Flurbereinigung
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Einstellung/Flurbereinigungsverfahren; Beiladung/Anfechtung des Einstellungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1982 - 9 G 46/80
- BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Papierfundstellen
- BVerwGE 67, 341
- DÖV 1984, 479
- RdL 1983, 306
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78
Mühlenwirtschaft
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb anerkannt, daß in einem solchen Bereich der Verwaltungstätigkeit der Behörde ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]), der gerichtlicher Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind oder ob die getroffene Entscheidung etwa auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen oder die von der Rechtsordnung mißbilligt werden. - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Ihr Unterlassen kann daher regelmäßig kein Verfahrensmangel sein (BVerwGE 37, 116; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - [DVBl. 1974, 767, 768] insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Vielmehr ist darauf abzustellen, ob die Durchführung eines solchen Verfahrens bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als im wohlverstandenen Interesse der Teilnehmer liegend und insoweit als sachgerecht anzusehen ist (BVerwGE 29, 257 [259]; 45, 112 [115 f.]).
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Ihr Unterlassen kann daher regelmäßig kein Verfahrensmangel sein (BVerwGE 37, 116; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - [DVBl. 1974, 767, 768] insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65
Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Vielmehr ist darauf abzustellen, ob die Durchführung eines solchen Verfahrens bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als im wohlverstandenen Interesse der Teilnehmer liegend und insoweit als sachgerecht anzusehen ist (BVerwGE 29, 257 [259]; 45, 112 [115 f.]). - BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59
Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Der Begriff der Flurbereinigung, auf den § 9 FlurbG abstellt, bestimmt sich dagegen allein aus § 1 und nicht aus § 37 FlurbG (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166]). - BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57
Dienstbarkeit/Fensterrecht; Dienstbarkeit/Begründungsbefugnis der …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Der Begriff der Flurbereinigung, auf den § 9 FlurbG abstellt, bestimmt sich dagegen allein aus § 1 und nicht aus § 37 FlurbG (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166]). - BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60
Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Er kann nur insoweit durch den Einstellungsbeschluß betroffen sein, als er selbst ein Interesse an der Fortführung des Verfahrens hat (vgl. zur Anordnung der Flurbereinigung Beschlüsse vom 28. Dezember 1960 - BVerwG 1 B 159.60 - [RdL 1961, 80]; 4. Juli 1961 - BVerwG 1 B 56.61 - 21. Juni 1961 - BVerwG 1 B 57.61 -). - BVerwG, 04.07.1961 - I B 56.61
Auslegung des Begriffs "Interesse der Beteiligten" im Sinne des § 4 …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82
Er kann nur insoweit durch den Einstellungsbeschluß betroffen sein, als er selbst ein Interesse an der Fortführung des Verfahrens hat (vgl. zur Anordnung der Flurbereinigung Beschlüsse vom 28. Dezember 1960 - BVerwG 1 B 159.60 - [RdL 1961, 80]; 4. Juli 1961 - BVerwG 1 B 56.61 - 21. Juni 1961 - BVerwG 1 B 57.61 -).
- BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18
Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …
Ihr Unterlassen begründet daher regelmäßig keinen Verfahrensfehler (BVerwG, Urteil vom 11. August 1983 - 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 9 C 11880/17
Einstellung eines Flurbereinigungsverfahrens wegen nachträglich eingetretener …
Der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbare Beurteilungsspielraum beruht darauf, dass die der Behörde (in § 9 Abs. 1 S. 1 FlurbG ausdrücklich) aufgegebene Zweckmäßigkeitsprüfung und die damit verknüpfte Einschätzung des Erfolgs der angeordneten Flurbereinigung ein Einschätzen und Bewerten komplexer Zusammenhänge einschließlich künftiger Entwicklungen verlangen; diese Beurteilungen sind in erster Linie Aufgabe der Verwaltung und unterliegen gerichtlicher Nachprüfung nur dahin, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind; entscheidend für die Zuerkennung eines behördlichen Beurteilungsspielraums ist demnach neben dem prognostischen Charakter der Beurteilung die Komplexität der - auch prognostische Elemente enthaltenden - Zweckmäßigkeitsbeurteilung; diese Eigenart der Beurteilung erfordert und rechtfertigt auch unter Berücksichtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die Zurücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1983 - 5 C 30/82 -, BVerwGE 67, 341 u. juris, Rn. 18; zuletzt bestätigt durch BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2010 - 9 B 76/09 -, Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 6 u. juris, Rn. 3;… s. a. Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. A. 2018, § 9, Rn. 6).Rn. 62 Wie bereits ausgeführt, unterliegt die der Behörde nach § 9 Abs. 1 FlurbG aufgegebene Zweckmäßigkeitsprüfung und damit verknüpfte Einschätzung des Erfolgs der angeordneten Flurbereinigung der gerichtlichen Nachprüfung nur dahin, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind oder ob die getroffene Entscheidung etwa auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 11. August 1983, a.a.O., Rn. 18).
Rn. 67 Zwar darf die Flurbereinigungsbehörde bei den im Rahmen der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens anzustellenden Zweckmäßigkeitserwägungen auch der Haltung der Teilnehmer zu der Flurbereinigung Bedeutung beimessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1983, a.a.O., Rn. 21;… Wingerter/Mayr, a.a.O., Rn. 1, a. E., m.w.N.).
Rn. 70 Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann in die im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung nach § 9 Abs. 1 S. 1 FlurbG anzustellenden Erwägungen auch die Überlegung einbezogen werden, ob wegen nachträglich eingetretener Umstände die mit der Flurbereinigung verfolgten Ziele ohne Durchführung des Verfahrens auf andere Weise ebenso wirkungsvoll erreicht werden können; dabei ist zu beachten, dass die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens, auch wenn es mit erheblichen staatlichen Zuschüssen gefördert wird, regelmäßig mit beträchtlichen Kosten verbunden ist, die letztlich gemäß § 19 Abs. 1 FlurbG durch die einzelnen Teilnehmer in Gestalt von Geldbeiträgen aufzubringen sind ( vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1983, a.a.O., Rn. 22).
- BVerwG, 19.03.2010 - 9 B 76.09
Verfahrenseinstellung im Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren; § 114 VwGO
Wie das Gericht mit Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 30.82 - (BVerwGE 67, 341 ) entschieden hat, handelt es sich bei § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG um eine Vorschrift, die der oberen Flurbereinigungsbehörde auf der Tatbestandsseite einen Beurteilungsspielraum einräumt.Diese Beurteilungen sind in erster Linie Aufgabe der Verwaltung und unterliegen gerichtlicher Nachprüfung nur dahin, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt sind (Urteil vom 11. August 1983 a.a.O.).
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1983 (a.a.O. S. 345) ist insoweit geklärt, dass der oberen Flurbereinigungsbehörde zusätzlich zu dem für die Prüfung des Normtatbestandes eröffneten Beurteilungsspielraum ein Ermessen eingeräumt ist.
- OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 5/18
Klagebefugnis; Bindungswirkung; Bodenordnungsverfahren; Einstellung
Rn. 39 Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn 18, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., OVG LSA, Urt. v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, juris Rn. 18).Diese Beurteilungen sind in erster Linie Aufgabe der Verwaltung und unterliegen gerichtlicher Nachprüfung nur dahin, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind (BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 a. a. O.).
Sie verstoßen insbesondere nicht gegen Denkgesetze, sondern stehen in Einklang mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 1. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 20 und im Urteil vom 10. Dezember 2014 (…vgl. Rn. 27 ff.) mit den Ausführungen:.
- BVerwG, 28.02.2018 - 9 B 5.18
Einstellung des Bodenordnungsverfahrens wegen nachträglich eingetretener Umstände
Rn. 3 Zu Recht entnimmt die Beschwerde der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. August 1983 - 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 ;… Beschluss vom 19. März 2010 - 9 B 76.09 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 6 Rn. 4) zwar den Rechtssatz, dass es bei der Entscheidung über eine Einstellung des Bodenordnungsverfahrens gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 FlurbG wegen nachträglich eingetretener Umstände darauf ankommt, ob sich die mit der Anordnung des Bodenordnungsverfahrens verfolgte konkrete Zielsetzung aus der Sicht der Behörde noch als zweckmäßig erweist.In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht angemerkt, dass die Entscheidung, ob das Flurbereinigungsverfahren eingestellt wird, die einzelnen Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens in ihren rechtlich geschützten Interessen an der Fortführung des Verfahrens betreffen kann (vgl. Urteil vom 11. August 1983 - 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 ; zur Klagebefugnis eines Beteiligten im Hinblick auf § 9 Abs. 1 FlurbG vgl. auch OVG Greifswald…, Urteil vom 19. Februar 2002 - 9 K 27/00 - AUR 2003, 385 sowie Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 9 Rn. 5).
Rn. 5 In Bezug auf den der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. August 1983 - 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 ;… Beschluss vom 19. März 2010 - 9 B 76.09 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 6 Rn. 3) zugrunde liegenden Rechtssatz, dass zwar die Frage, ob Umstände im Sinne des § 9 Abs. 1 FlurbG nachträglich eingetreten sind, gerichtlich voll überprüfbar ist, die Kontrolle der rechtlichen Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung im Übrigen aber Einschränkungen unterliegt, hat das Oberverwaltungsgericht schließlich ebenfalls keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt.
- BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
Rechtsansicht als ein nachträglich eingetretener Umstand im Sinne des § 9 Abs. 1 …
So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits anerkannt, dass der Beschluss einer Gemeindevertretung, die Durchführung einer Flurbereinigung gegen den Willen der Mehrheit der Betroffenen abzulehnen und den mit ihr u.a. bezweckten Gewässerausbau im Flurbereinigungsgebiet außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens selbst vorzunehmen (so die Fallkonstellation im Urteil des BVerwG vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 ), ein nachträglicher Umstand i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG sein kann.Die Beschwerde legt bereits nicht in der erforderlichen Weise den abstrakten Rechtssatz in der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341) dar, von dem das angegriffene Urteil angeblich abweicht.
- OVG Sachsen, 01.12.2017 - 7 C 28/16
Bodenordnungsverfahren; Einstellung; Rechtskraftbindung
Rn. 29 Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., OVG LSA, Urt. v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, juris Rn. 18).Rn. 31 ist und gerichtlicher Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind (BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 a. a. O. …und Beschl. v. 19. März 2010 a. a. O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15
Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe
25 1. Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urteil v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, zit. nach juris Rn 18, zu dessen Anwendung konkret mit Blick auf ein Bodenordnungsverfahren gem. § 64 LwAnpG: BVerwG, Beschluss v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, zit. nach juris Rn 3 ff., in Bestätigung von OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, zit. nach juris Rn 18).Diese Beurteilungen sind in erster Linie Aufgabe der Verwaltung und unterliegen gerichtlicher Nachprüfung nur dahin, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt sind (BVerwG, Urteil vom 11. August 1983, a.a.O.).
- BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit - …
Eine Beiladung ist nur notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden betroffen werden (vgl. BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 67, 341 ). - OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17
Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung; …
Rn. 47 Zwar kann die Entscheidung, ob ein Flurbereinigungsverfahren eingestellt wird, einen Teilnehmer in seinem rechtlich geschützten Interesse an der Fortführung des Verfahrens betreffen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.2.2018 - 9 B 5.18 - juris Rn. 3 zu § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 9 Abs. 1 FlurbG m. w. N.; Urteil vom 11.8.1983 - 5 C 30.81 - BVerwGE 67, 341 = juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11
Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1995 - 9 D 212/91
Verkleinerung eines Flurbereinigungsgebiets
- OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
Einstellung/Teileinstellung eines Bodenordnungsverfahrens, Ermittlung von …
- OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
Wertfeststellungsbescheid; Wertermittlung; freiwilliger Landtausch; vereinbarte …
- BVerwG, 26.02.1988 - 5 B 143.86
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit eines …
- BVerwG, 25.02.1987 - 5 B 105.85
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 9a B 46/14
Änderungen des Flurbereinigungsgebietes aus Anlass der Inanspruchnahme von …
- BVerwG, 11.12.1987 - 5 B 95.86
Ein durch Grunddienstbarkeit zu sicherndes Kellerrecht - Revisionsgerichtliche …
- VGH Hessen, 19.02.1987 - F 2613/84
Weisung/Fachminister; Einstellung/Flurbereinigungsverfahren
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.04.1985 - 172 Z - 5/85
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