Rechtsprechung
| VG Gießen, 23.02.2005 - 6 E 3427/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 68 VwGO
(Vorverfahren bei Kostenentscheidungen gemäß § 16a AGVwGO HE; Entgegennahme und Erfassung von Anzeigen nach § 7 AbfKlärV als gebührenpflichtige Amtshandlung; Kostenschuldnerschaft) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebung von Gebühren für die Entgegennahme von Anzeigen über die beabsichtigte Aufbringung von Klärschlamm; Besondere Beziehung zwischen der Leistung der Verwaltung und dem Gebührenschuldner; Begriff der Amtshandlung; Erforderlichkeit eines Vorverfahrens
Papierfundstellen
- RdL 2005, 249
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98
Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …
Auszug aus VG Gießen, 23.02.2005 - 6 E 3427/04
Vielmehr muss zwischen der Leistung der Verwaltung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung bestehen, die es gestattet, die Verwaltungstätigkeit dem Gebührenschuldner individuell zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272). - OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02
Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des …
Auszug aus VG Gießen, 23.02.2005 - 6 E 3427/04
Darauf, dass es sich bei der Prüfung der Voranzeige ohne Weiteres um eine Amtshandlung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 3 HVwKostG handeln würde (vgl. dazu OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 19.02.2003 - 2 D 24/02.NE -, JURIS), kommt es deshalb nicht an. - OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02
Verwaltungsgebühr für die Prüfung einer Anzeige; Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus VG Gießen, 23.02.2005 - 6 E 3427/04
Sie hat diese Erklärung aber nicht im eigenen Namen als beauftragte Dritte, sondern im Namen des Abwasserverbandes G. als Anlagenbetreiber abgegeben und sich damit als potentielle Gebührenschuldnerin entlastet (diese Möglichkeit offen lassend: OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02 -, NVwZ-RR 2004, 252).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2012 - 9 A 1786/10
Erhebung von Gebühren für die Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 1 AbfKlärV …
Rn. 51 Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 1980 Bf III 9/80 -, KStZ 1981, 175; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 1988 - 8 TH 4345/88 -, NVwZ-RR 1990, 113; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 L 154/07 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 23. Februar 2005 - 6 E 3427/04 -, RdL 2005, 249; VG Aachen, Urteil vom 2. März 2007 - 7 K 2616/04 -, juris. - VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 5347/07
Voraussetzung für eine zulässige Klärschlammaufbringung
Rn. 18 A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02. - VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 7015/08
Pflicht eines bundesweit im Bereich der Verwertung kommunaler Klärschlämme …
Rn. 18 A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02. - VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 267/09
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Prüfung einer Anzeige …
Rn. 19 A.A. VG Aachen, Urteil vom 02.03.2007 - 7 K 2616/04; VG Gießen, Urteil vom 23.02.2005 - 6 E 3427/04; für den Vorrang des Heranziehens des Betreibers, eine Schuldnerschaft des Dritten aber nicht grundsätzlich verneinend: OVG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2003 - 2 B 297/02.
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