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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,96272
VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191 (https://dejure.org/2006,96272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2006 - 13 A S 06.2191 (https://dejure.org/2006,96272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2006 - 13 A S 06.2191 (https://dejure.org/2006,96272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Bebauungsplan; Bemühen um freihändigen Landerwerb; Einvernehmen mit landwirtschaftlicher Berufsvertretung; Enteignung; Enteignungsbehörde; Flurbereinigungsgericht; Prüfungszuständigkeit der oberen Flurbereinigungsbehörde; Unternehmensverfahren; Verhandlungsgebot; ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Unternehmensflurbereinigung/Voraussetzungen/Prüfungszuständigkeit der oberen Flurbereinigungsbehörde; Unternehmensflurbereinigung/Voraussetzungen; Unternehmensflurbereinigung/Verhandlungsgebot/Prüfungszuständigkeit der oberen Flurbereinigungsbehörde; ...

Papierfundstellen

  • RdL 2006, 334
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Die Beachtung dieser Voraussetzung für die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens unterliegt jedenfalls dann der Kontrolle durch das Flurbereinigungsgericht, wenn sie nicht wie etwa bei der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses in einem anderen Verfahren erfolgt (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739;… vgl. auch Hegele, a.a.O., RdNr.15 zu § 87).

    Eine auf aussagekräftige Nachweise gestützte Feststellung, die von der über die Anordnung der Flurbereinigung entscheidenden Behörde, hier dem ALE N., hätte getroffen werden müssen (siehe BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Der Beginn der Enteignung wird markiert durch die Anordnung der Unternehmensflurbereinigung (BVerfG vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 282 - Boxberg <= RzF - 50 - zu § 68 Abs. 1 Satz1 FlurbG >).

    Der darin zum Ausdruck kommende Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung wird in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr bezweifelt werden können (BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; insoweit noch a.A. z.B. BayVGH vom 11.7.1996 RdL 1996, 320 <= RzF - 93 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG >).

  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Das Verhandlungsgebot kann sich bei Anordnung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens - obgleich dieses insgesamt enteignenden Charakter aufweist - jedoch nicht auf alle Grundstücke des Verfahrensgebiets beziehen, da dies weder erforderlich noch praktikabel erscheint (vgl. hierzu OVG Bbg vom 17.9.2003 AUR 2005, 167 = NuR 2004, 183 <= RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG >).

    Zum Zeitpunkt des Nachweises, dass die Ankaufsbemühungen des Unternehmensträgers gescheitert sind, a. A. OVG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2003 (bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zum Ergehen einer vorläufigen Besitzeinweisung) = AUR 2005, 167 = NuR 2004, 183 = RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95

    Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Der darin zum Ausdruck kommende Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung wird in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr bezweifelt werden können (BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; insoweit noch a.A. z.B. BayVGH vom 11.7.1996 RdL 1996, 320 <= RzF - 93 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG >).

    Zum Charakter der Unternehmensflurbereinigung noch a. A. z. B. Flurbereinigungsgericht München vom 11.07.1996 = RdL 1996, 320 = RzF - 93 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Der darin zum Ausdruck kommende Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung wird in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr bezweifelt werden können (BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; insoweit noch a.A. z.B. BayVGH vom 11.7.1996 RdL 1996, 320 <= RzF - 93 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG >).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Im Unterschied zur Planfeststellung entfaltet ein Bebauungsplan jedoch keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen, d.h. die Zulässigkeit der Enteignung folgt nicht unmittelbar aus dem Bauleitplan (BVerwG vom 11.3.1998 NVwZ 1998, 845; BayVGH vom 24.5.2004 VGH n.F. 58, 155).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Dahinstehen kann dabei, ob das mittels eines - die Planfeststellung ersetzenden - Bebauungsplans gemäß § 38 Abs. 3 Satz1 BayStrWG geregelte Straßenbauvorhaben als ausschließlich städtebauliche Maßnahme zu betrachten ist, für die sich die allgemeine Zulässigkeit der Enteignung aus § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt (BVerwG Buchholz 406.11 § 85; BGH NJW 1978, 2093), oder ob die Bauleitplanung der Erfüllung der Aufgaben aus der dem Landkreis bei Kreisstraßen obliegenden Straßenbaulast dient (Art. 41 Satz1 Nr. 2, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2, Art. 9 Abs. 1 BayStrWG), wofür die vorgenommenen planerischen Festsetzungen und die überörtliche Bedeutung einer Kreisstraße sprechen mit der Folge, dass Art. 40 Satz1 BayStrWG i.V.m. den Bestimmungen des Bayerischen Enteignungsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Enteignung bilden würde (BVerwG vom 6.3.1987 NJW 1987, 3146; BayVGH vom 23.5.1977 BayVBl 1977, 670;… Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl.2005, RdNr.8 zu § 85; Molodovsky/Bernstorff, BayEG, Anm.2.2.2.2 zu Art. 1).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust - …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Nur bei diesen steht (fach-)planungsrechtlich fest, dass eine unveränderte (Wieder-)Zuteilung an den Eigentümer ausscheidet, weswegen hier von der intensivsten Eigentumsbetroffenheit auszugehen ist (zur besonderen Betroffenheit der Trassengrundstücke siehe auch BVerwG vom 6.7.1989 RdL 1989, 264 <= RzF - 43 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG >).
  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65

    Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang ausführt, die Angebote des Marktes A. seien unangemessen, weil es keine Entschädigung für sonstige Vermögensnachteile vorsieht (BGH vom 27.6.1966 NJW 1966, 2012), ist dies nach Auffassung des Senats mit den Verfahrenszwecken der Unternehmensflurbereinigung nicht vereinbar.
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 170/76

    Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Dahinstehen kann dabei, ob das mittels eines - die Planfeststellung ersetzenden - Bebauungsplans gemäß § 38 Abs. 3 Satz1 BayStrWG geregelte Straßenbauvorhaben als ausschließlich städtebauliche Maßnahme zu betrachten ist, für die sich die allgemeine Zulässigkeit der Enteignung aus § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt (BVerwG Buchholz 406.11 § 85; BGH NJW 1978, 2093), oder ob die Bauleitplanung der Erfüllung der Aufgaben aus der dem Landkreis bei Kreisstraßen obliegenden Straßenbaulast dient (Art. 41 Satz1 Nr. 2, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2, Art. 9 Abs. 1 BayStrWG), wofür die vorgenommenen planerischen Festsetzungen und die überörtliche Bedeutung einer Kreisstraße sprechen mit der Folge, dass Art. 40 Satz1 BayStrWG i.V.m. den Bestimmungen des Bayerischen Enteignungsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Enteignung bilden würde (BVerwG vom 6.3.1987 NJW 1987, 3146; BayVGH vom 23.5.1977 BayVBl 1977, 670;… Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl.2005, RdNr.8 zu § 85; Molodovsky/Bernstorff, BayEG, Anm.2.2.2.2 zu Art. 1).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.693

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.689

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.692

    Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines Straßenbebauungsplans

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.694

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.691

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.690

    Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines isolierten Straßenbebauungsplanes …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    37Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.695

    Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung; Flurbereinigungsbeschluss; …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).

    Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

    Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2777

    Beteiligte am Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Aufklärungspflichten …

    Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

    Insbesondere genügen die angeführten fallbezogenen und nicht lediglich formelhaften Aspekte, vor allem in Bezug auf die von der derzeitigen Verkehrssituation ausgehende Gefährdung der Anwohner und Verkehrsteilnehmer sowie die Notwendigkeit der Durchführung der Vorstandswahl, den gesetzlichen Anforderungen von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334).

    Diese besitzt Eingriffscharakter (BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BGH vom 2.9.1999 NVwZ 2000, 230; BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07

    Unternehmerflurbereinigung; Versuch des freihändigen Landerwerbs; Anordnung der …

    Dabei ist zweifelhaft, ob das Angebot eine auch angemessene Entschädigung für sonstige Vermögensnachteile enthalten muss, weil dies mit dem Verfahrenszweck der Unternehmensflurbereinigung nicht vereinbar ist (BayVGH Beschluss vom 18. September 2006, RdL 2006, 334).

    Etwas anderes gilt nach Auffassung des Senats auch dann nicht, wenn die Planfeststellung bereits vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung unanfechtbar geworden ist, so dass die für das Unternehmen benötigten Flächen bereits feststanden und Verhandlungen über ihren freihändigen Erwerb möglich gewesen wären (anders aber BayVGH, Beschluss vom 18. September 2006, RdL 2006, 334).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2008 - 9 C 11309/07

    Flurbereinigung

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2262

    Flurbereinigung - Aufklärung der voraussichtlich beteiligten …

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2278
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2268

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der …

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2266

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der …

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2263

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der …

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2267

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der …

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2264

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der …

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer …

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2589

    Gegenstandswert für ein Widerspruchsverfahren gegen einen …

  • BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12

    Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die …

  • VGH Hessen, 08.03.2012 - 23 C 1580/11
  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.420

    Straßenbebauungsplan; Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung; …

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.406

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss; Form der …

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