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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10729
VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09 (https://dejure.org/2009,10729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 5 S 1904/09 (https://dejure.org/2009,10729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 5 S 1904/09 (https://dejure.org/2009,10729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für vor bzw. während eines Gerichtsverfahrens gefertigte und vorgelegte Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für vor bzw. während eines Gerichtsverfahrens gefertigte und vorgelegte Privatgutachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Privatgutachterkosten im Verwaltungsprozess erstattungsfähig? (IBR 2010, 1126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 205
  • DVBl 2010, 325
  • RdL 2010, 76
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, kann im Verwaltungsprozess daher nur dann anerkannt werden, wenn ein Beteiligter Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot der Waffengleichheit die Einholung des Gutachtens erfordern und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - juris; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000/08, 4 A 2001/06 -, JurBüro 2009, 94;… juris Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315f).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht selbst anstelle einer Beweiserhebung die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Fragen den Beteiligten in eine "prozessuale Notlage" versetzen, die ihm eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2001 - 5 S 3245/98 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1715/96

    Kosten eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig nach VwGO § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    In dem Beschluss vom 28.06.1996 (- 8 S 1715/96 - , VBlBW 1996, 375, juris Rdnrn. 4) hat derselbe Senat diese Frage der Sache nach verneint.

    Es wurde bereits ausgeführt, dass eine Kostenerstattung für privat eingeholte Sachverständigengutachten - nicht zuletzt mit Blick auf den Grundsatz sparsamer Prozessführung und die Voraussehbarkeit des Kostenrisikos für die Beteiligten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.06.1996 - 8 S 1715/96 -, VBlBW 1996, 375 und Beschl. v. 28.06.1996, a.a.O.) nur unter erschwerten Voraussetzungen und ausnahmsweise möglich ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1991 - 8 S 743/91

    Kostenerstattung bei vom Kläger einzuholenden Privatgutachten (hier: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    Die genannten Gutachten beziehen sich daher nicht auf einen - im damaligen Zeitpunkt noch gar nicht absehbaren - Verwaltungsprozess und sind vielmehr dem Verwaltungsverfahren zuzuordnen, dessen Kosten nicht erstattungsfähig sind (hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - 6 B 118.98 -, NVwZ-RR 1999, 611, 613; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.05.1991 - 8 S 743/91 -, JurBüro 1991, 1357, juris Rdnr. 3).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 02.05.1991 (- 8 S 743/91 -, JurBüro 1991, 1357, juris Rdnr. 4).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    Die genannten Gutachten beziehen sich daher nicht auf einen - im damaligen Zeitpunkt noch gar nicht absehbaren - Verwaltungsprozess und sind vielmehr dem Verwaltungsverfahren zuzuordnen, dessen Kosten nicht erstattungsfähig sind (hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - 6 B 118.98 -, NVwZ-RR 1999, 611, 613;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.05.1991 - 8 S 743/91 -, JurBüro 1991, 1357, juris Rdnr. 3).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, kann im Verwaltungsprozess daher nur dann anerkannt werden, wenn ein Beteiligter Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot der Waffengleichheit die Einholung des Gutachtens erfordern und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - juris; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000/08, 4 A 2001/06 -, JurBüro 2009, 94;… juris Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315f).
  • VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 1944/07

    Baustopp für Straußenfarm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
    Rn. 3 Gemäß den Kostenaussprüchen im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16.04.2008 (3 K 1944/07) und in dem die Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29.08.2008 (5 S 1433/08) trägt der Beklagte die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2026 - 9 S 894/24

    Keine Erstattungsfähigkeit von im Rahmen einer Prüfungsanfechtung entstandenen …

    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, kann im Verwaltungsprozess daher nur dann anerkannt werden, wenn ein Beteiligter Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot der Waffengleichheit die Einholung des Gutachtens erfordern und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 08.10.2008 - 4 KSt 2000/08 -, juris Rn. 4, …und vom 11.04.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht selbst anstelle einer Beweiserhebung die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Fragen den Beteiligten in eine "prozessuale Notlage" versetzen, die ihm eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substanziieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 - NVwZ 2001, 919;… B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 - juris Rn. 4; B.v. 20.4.2010 - 9 KSt 19/09 u.a. - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 48;… BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 8 M 11.40017 - juris Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - RdL 2010, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu beachten: Die Prozesssituation muss aus ex-ante Sicht (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - JurBüro 2014, 309;… Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 162 Rn. 15 u. 29) die Einholung des Gutachtens herausfordern (sog. "prozessuale Notlage") und der Inhalt des eingeholten Gutachtens muss auf die Förderung des anhängigen Verfahrens zugeschnitten sein (BVerwG, Beschl. v. 20.4.2010 - 9 KSt 19.09 u. a. - juris; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 - NVwZ 2001, 919; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.9.2013 - 3 S 1582/13 - Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - VBlBW 2010, 205).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12

    Erstattung von Kosten für ein vom Nachbarn privat eingeholtes Lärmgutachten …

    Maßgeblich sind aber die nunmehr auch vom 13. Senat in seinem Beschluss vom 17. Januar 2012 (- 13 OA 207/11 -, NuR 2012, 194) noch einmal - für die Frage der Erstattungsfähigkeit "nachgelagerter Planungskosten" - zusammengefassten Grundsätze (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, RdL 2010, 76):.
  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht selbst die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Sachfragen die Partei in eine prozessuale Notlage versetzen, die ihr eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2009, 5 S 1904/09, Justiz 2010, 283, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des …

    Die Einholung eines Privatgutachtens durch einen Beteiligten ist daher aus Gründen der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit als notwendig anzuerkennen, wenn die betreffende Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Vorbringen tragende Behauptungen nur mithilfe eines solchen Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann, die Prozesssituation dies erfordert und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - u.v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000/08, 4 A 2001/06 - beide juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 -, juris;… Senat, aaO).
  • VGH Bayern, 03.03.2020 - 8 C 19.1826

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substanziieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (…vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 - NVwZ 2001, 919 = juris Rn. 2;… B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000.08 - juris Rn. 4; B.v. 20.4.2010 - 9 KSt 19.09 u.a. - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 48;… BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 8 M 11.40017 - juris Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - RdL 2010, 76 = juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 13.02.2023 - AN 3 M 22.1540

    Erfolgreiche Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Kosten für ein …

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substantiieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (…vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 - NVwZ 2001, 919 = juris Rn. 2;… B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000.08 - juris Rn. 4; B.v. 20.4.2010 - 9 KSt 19.09 u.a. - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 48;… B.v. 2.3.2020 - GrSen 1.19 - BVerwGE 168, 39-48 = juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 8 M 11.40017 - juris Rn. 7 ff.;… B.v. 3.3.2020 - 8 C 19.1826 - juris Rn. 9;… B.v. 7.4.2022 - 8 M 22.584 - juris Rn. 11 ff.; VGH BW, B.v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - RdL 2010, 76 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.04.2024 - 8 C 24.381

    Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung hinsichtlich …

    Zwar hat der Senat im Beschwerdeverfahren Az. 8 CE 21.2499 keine private Begutachtung anstelle einer eigenen Beweiserhebung angefordert (…vgl. dazu OVG Hamburg, B.v. 17.2.2020 - 3 So 12/19 - BauR 2020, 982 = juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - RdL 2010, 76 = juris Rn. 6;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 39), sondern der Antragsgegnerin lediglich aufgegeben, etwaige ggf. im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eingeholten Immissionsschutzgutachten vorzulegen (vgl. Schreiben vom 1.10.2021, Gerichtsakte Az. 8 CE 21.2499 S. 28).
  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht selbst die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Sachfragen die Partei in eine prozessuale Notlage versetzen, die ihr eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - juris Rn. 6 m. w. N.;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 - Juris Rn. 7;… B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11;… B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 -juris Rn. 17;… B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 13).
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