Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 27 FlurbG, § 31 Abs 1 S 1 FlurbG, § 31 Abs 1 S 3 FlurbG, § 51 FlurbG
Wertermittlung in der Flurbereinigung; Ausgleich für humusärmere Böden - esovgrp.de
FlurbG § 27,FlurbG § 31,FlurbG § 31 Abs 1,FlurbG § 31 Abs 1 S 1,FlurbG § 31 Abs 1 S 3,FlurbG § 51
Boden, Bodenqualität, Eignung für Windenergie, Ergebnis, Ergebnis der Wertermittlung, Ertragsbedingung, Flurbereinigung, Flurbereinigungsrecht, Humus, Humusgehalt, Kalk, Kalkgehalt, Methode, Methode der Wertermittlung, Nutzungswert, Verfahren, Wert, Wertermittlung, ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Windenergieanlage/Vorbehalt der Konzentrationsplanung; Windenergieanlage/Eignung für Windenergie; Wertermittlung/Windenergieanlage; Wertermittlung/Methode; Wertermittlung/Kalkgehalt; Wertermittlung/Humusgehalt; Wertermittlung/Bodenbeschaffenheit; Kalkgehalt/Kalkdüngung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wertausgleich für humusärmeren Boden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RdL 2019, 329
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Revision/Rüge eines Verfahrensmangels; Revision/Grundsatzrevision; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Dabei sind im Rahmen der Wertermittlung nur die im Boden selbst liegenden Ertragsbedingungen und damit die generellen Faktoren der Fruchtbarkeit des Bodens zu berücksichtigen, d.h. diejenigen, die sich für jeden Besitzer ergeben, nicht aber auch diejenigen, die sich aus der individuellen Bewirtschaftung des Bodens ergeben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1970 - IV B 188.68 -, RdL 1971, 41 und RzF 24 zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG).Diese Vorschrift weist auf das übliche Verfahren der Wertermittlung hin, bei dem landwirtschaftliche Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bodenschätzungsgesetzes - BodSchätzG - zunächst einen Feldbegang durchführen und die im Verfahrensgebiet vorkommenden unterschiedlichen Bodenqualitäten - mittels Bohrstockprobe - erfassen, untersuchen und repräsentative Vergleichstücke den Wertklassen zuordnen und beschreiben; das Ergebnis dieser Bewertung bildet den Wertermittlungsrahmen; daran anschließend wird die gesamte Fläche des Verfahrensgebiets anhand eines Untersuchungsrasters (30 m x 20 m) in diesen Schätzungsrahmen eingegliedert und die sich daraus ergebenden Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Klassen in der Wertermittlungskarte festgehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1970, a.a.O., [zur Schätzungsmethode]; OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2014 - 9 C 10681/13.OVG -, S. 7 d.U.; BayVGH…, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 13 A 14.1393 -, RdL 2015, 123 und juris, Rn. 17).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17
Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Denn die Verbandsgemeinde F. hat in ihrem Flächennutzungsplan in der am 3. September 2016 in Kraft getretenen 3. Fortschreibung - Teilbereich Windenergie - Vorranggebiete für die Windenergie in verschiedenen Bereichen ihres Gebiets dargestellt, nicht jedoch in der Gemarkung L. Diese Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist wirksam (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG - BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 4 BN 20.18 -, jeweils auch mit Ausführungen zu dem von der Verbandsgemeinde aufgestellten Ausschlusskriterium einer Mindestgröße der Vorranggebiete von 50 ha). - BVerwG, 16.01.2019 - 4 BN 20.18
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergienutzung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Denn die Verbandsgemeinde F. hat in ihrem Flächennutzungsplan in der am 3. September 2016 in Kraft getretenen 3. Fortschreibung - Teilbereich Windenergie - Vorranggebiete für die Windenergie in verschiedenen Bereichen ihres Gebiets dargestellt, nicht jedoch in der Gemarkung L. Diese Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist wirksam (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG - BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 4 BN 20.18 -, jeweils auch mit Ausführungen zu dem von der Verbandsgemeinde aufgestellten Ausschlusskriterium einer Mindestgröße der Vorranggebiete von 50 ha).
- BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18
Flurbereinigung; Wertermittlung bei Waldgrundstücken
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Dabei muss die angewandte Methode allerdings rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 9 B 28.18 -, Rn. 5). - BVerfG, 08.07.1998 - 1 BvR 851/87
Eigentumsgarantie und Flurbereinigung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Somit bleibt es dabei, dass für die Wertermittlung der Flurbereinigung nur der landwirtschaftliche Nutzwert für jedermann maßgeblich ist und als Voraussetzung für eine wertgleiche Abfindung nicht auf einen eventuell höheren Verkehrswert abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 1 BvR 851/87 -, NVwZ 1999, 62 und RzF 49 zu § 28 Abs. 1 FlurbG). - VGH Bayern, 01.04.2014 - 13 S 14.358
Im verwaltungsgerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sind bei der Prüfung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Denn dieser ist neben dem sich aus dem Bodengestein ergebenden Kalkgehalt im Wesentlichen das Ergebnis der Bewirtschaftung (Kalkdüngung) und nicht Ausdruck der im Boden selbst liegenden Ertragsbedingungen, weshalb auch der pH-Wert bei der Wertermittlung nicht bestimmt werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 13 S 14.358 -, RdL 2014, 192 und RzF 23 zu § 27 FlurbG). - BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; Wertermittlung/Wertumstand, wesentlicher; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Maßgeblich ist der objektive Wert, also der Wert, den das Grundstück für jedermann hat, der es im Flurbereinigungsgebiet ortsüblich bewirtschaftet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - I C 56.61 -, RdL 1963, 249). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95
Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Sie wird nach der Rechtsprechung allerdings nur dann ausnahmsweise bejaht, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung der Bebauung besteht, d.h. der Bebauung des betreffenden Grundstücks keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen; rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können in der Flurbereinigung indes keine Berücksichtigen finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Nr. 13; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/95 -, RdL 1966, 320 und RzF 48 zu § 28 Abs. 1;… Mayr, a.a.O., § 29, Rn. 12). - BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
Berücksichtigung einer Möglichkeit zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Sie wird nach der Rechtsprechung allerdings nur dann ausnahmsweise bejaht, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung der Bebauung besteht, d.h. der Bebauung des betreffenden Grundstücks keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen; rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können in der Flurbereinigung indes keine Berücksichtigen finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Nr. 13; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/95 -, RdL 1966, 320 und RzF 48 zu § 28 Abs. 1;… Mayr, a.a.O., § 29, Rn. 12). - VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1393
Im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren kann die Überprüfung des Bodenwerts …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Diese Vorschrift weist auf das übliche Verfahren der Wertermittlung hin, bei dem landwirtschaftliche Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bodenschätzungsgesetzes - BodSchätzG - zunächst einen Feldbegang durchführen und die im Verfahrensgebiet vorkommenden unterschiedlichen Bodenqualitäten - mittels Bohrstockprobe - erfassen, untersuchen und repräsentative Vergleichstücke den Wertklassen zuordnen und beschreiben; das Ergebnis dieser Bewertung bildet den Wertermittlungsrahmen; daran anschließend wird die gesamte Fläche des Verfahrensgebiets anhand eines Untersuchungsrasters (30 m x 20 m) in diesen Schätzungsrahmen eingegliedert und die sich daraus ergebenden Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Klassen in der Wertermittlungskarte festgehalten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 1970, a.a.O., [zur Schätzungsmethode]; OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2014 - 9 C 10681/13.OVG -, S. 7 d.U.; BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 13 A 14.1393 -, RdL 2015, 123 und juris, Rn. 17). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 9 C 10681/13
Wertermittlung/Sonderwert; Wertermittlung/Agrarland, begünstigtes
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1969 - 3 C 109/68
Wertermittlung/Bodenart; Bodenart/Schätzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 9 C 11143/20
Nachteilsausgleich für Verlust humusreicher Böden im Rahmen der Flurbereinigung
Nachteilen für einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb infolge eines Verlustes humusreicher Böden ist in der Flurbereinigung nicht durch Höherbewertung der Einwurfgrundstücke, sondern ggf. durch einen Ausgleich nach § 51 Abs. 1 FlurbG für zusätzliche Aufwendungen zur Humusanreicherung bei den Abfindungsflurstücken Rechnung zu tragen (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 10.04.2019 - 9 C 10748/18.OVG -, RdL 2019, S. 329 ).Rn. 46 Anders als in dem vom erkennenden Gericht im Verfahren 9 C 10748/18.OVG entschiedenen Fall gehe es hier nicht um die Anfechtung der Ergebnisse der Wertermittlung.
Wie vom Senat im Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG - (…juris, Rn. 21 u. 25) entschieden, erfolgt die Wertermittlung grundsätzlich durch landwirtschaftliche Sachverständige aufgrund des durch Augenschein (Bohrstockprobe) gewonnenen Eindrucks; dies gilt auch hinsichtlich der Bewertung des Kalk- und Humusgehalts der Böden; eine labormäßige Analyse etwa des Humusgehalts ist für die Zwecke der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren nicht geboten.
Etwaigen besonderen Nachteilen für ökologisch wirtschaftende Betriebe infolge eines flurbereinigungsbedingten Verlustes humusreicher Böden ist - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. April 2019, a.a.O., LS 3 u. Rn. 31) - nicht durch Höherbewertung der Einwurfgrundstücke, sondern ggf. (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift) durch einen Nachteilsausgleich nach § 51 FlurbG Rechnung zu tragen, etwa für (nachweislich) höhere Aufwendungen zur Humusanreicherung auf den Abfindungsgrundstücken.
Rn. 73 Der Senat hat bereits grundsätzlich entschieden, dass Nachteilen für einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb infolge des (flurbereinigungsbedingten) Verlusts humusreicher Böden nicht durch Höherbewertung der Einwurfgrundstücke, sondern ggf. durch einen (Geld-)Ausgleich nach § 51 Abs. 1 FlurbG für zusätzliche Aufwendungen zur Humusanreicherung bei den Abfindungsflurstücken Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. April 2019, a.a.O., Rn. 31).
- OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
Abfindung, wertgleiche; Bekanntmachung, öffentliche; Besitzeinweisung, …
Maßgeblich ist damit der objektive Wert, also der Wert, den das Grundstück für jedermann hat, der es im Flurbereinigungsgebiet ortsüblich bewirtschaftet (vgl. BayVGH…, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 18 m. w. N.).Dabei muss die angewandte Methode allerdings rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.2.2019 - 9 B 28.18 - juris Rn. 5; BayVGH…, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 20).
Das Ergebnis der Bewertung bildet den Wertermittlungsrahmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10.4.2019, a. a. O., Rn. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11157/23
Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren â€" Anspruch auf wertgleiche …
Diese Regelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung einer Bebauung besteht und der Bebauung des Grundstücks damit keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Rn. 13, Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG -, n.v., Seite 12 des Urteilsumdrucks).Die in der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellten Vorranggebiete für die Windenergie erstrecken sich indessen nicht auf die Gemarkung Lützkampen (vgl. Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11128/23
Wertsteigerung eines im Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücks nach …
Diese Regelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung einer Bebauung besteht und der Bebauung des Grundstücks damit keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Rn. 13, Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG -, n.v., Seite 12 des Urteilsumdrucks).Die in der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellten Vorranggebiete für die Windenergie erstrecken sich indessen nicht auf die Gemarkung Lützkampen (vgl. Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019, a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024
Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft
Darüber hinaus muss die angewandte Methode rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 21.2.2019 - 9 B 28.18 - juris Rn. 5; OVG RhPf, U.v. 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - RdL 2019, 329 - juris Rn. 20;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 27 Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 9 C 10455/19
Flurbereinigungsrecht: Nachteilsausgleich
Rn. 49 Für die Wertgleichheit der Abfindung kommt es auf den objektiven Nutzungswert der Fläche für jedermann an; abzustellen ist auf die im Boden liegenden Ertragsbedingungen, unabhängig von der individuellen Wirtschaftsweise; auch alternativ (ökologisch) bewirtschaftete Flächen sind wie konventionell bewirtschaftete Flächen zu bewerten (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG - [Verlust humusreichen Bodens für einen Ökolandwirt], RdL 2019, 329 und juris, Rn. 18 f.;… Mayr, in: Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 28, Rn. 3b). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 70 A 1.23
Vorläufige Besitzeinweisung - grobes Missverhältnis zwischen Einlage und …
Sie wird nach der Rechtsprechung allerdings nur dann bejaht, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung der Bebauung besteht, d.h. der Bebauung des betreffenden Grundstücks keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen; rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können in der Flurbereinigung indes keine Berücksichtigung finden (OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 33 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2025 - 8 K 5/24
Berücksichtigung der Planung erneuerbarer Energien bei der Bewertung von …
Zwar kann auch ein Grundstück im Außenbereich, das grundsätzlich nicht bebaubar ist, die Qualität als Bauerwartungsland (Bauland) haben, wenn aus besonderen Gründen eine greifbare Aussicht auf Zulassung der Bebauung mit einem bestimmten Vorhaben besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 1974 - V C 56.73 - juris Rn. 8; OVG RhPf, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 33; VGH BW…, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/96 - juris Rn. 38;… Wingerter/Mayr, a.a.O. § 29 Rn. 11). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2025 - 8 K 6/25
Zum Stichtag der Wertgleichheit im Flurbereinigungsverfahren
Zwar kann auch ein Grundstück im Außenbereich, das grundsätzlich nicht bebaubar ist, die Qualität als Bauerwartungsland (Bauland) haben, wenn aus besonderen Gründen eine greifbare Aussicht auf Zulassung der Bebauung mit einem bestimmten Vorhaben besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 1974 - V C 56.73 - juris Rn. 8; OVG RhPf, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 33; VGH BW…, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/96 - juris Rn. 38;… Wingerter/Mayr, a.a.O. § 29 Rn. 11).
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