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Rechtsprechung
   RG, 10.01.1910 - Rep. IV. 81/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,229
RG, 10.01.1910 - Rep. IV. 81/09 (https://dejure.org/1910,229)
RG, Entscheidung vom 10.01.1910 - Rep. IV. 81/09 (https://dejure.org/1910,229)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1910 - Rep. IV. 81/09 (https://dejure.org/1910,229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtteil; Leibrente; Aufnahme des Nachlasses

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 379
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Dadurch, daß der Erbe bereits durch ein Privatverzeichnis Auskunft erteilt hat, wird das Verlangen nach einem amtlichen Verzeichnis nicht ausgeschlossen (Bestätigung von RGZ 72, 379).

    Nach allem wird dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf amtliche Verzeichnung wegen ihrer größeren Richtigkeitsgarantien mit Recht besondere Bedeutung beigelegt (RGZ 72, 379, 384; RG DJ 1940, 1248).

    Das ist insbesondere anerkannt für den praktisch wichtigsten und hier in Betracht kommenden Fall, daß der Erbe ein privates Verzeichnis vorlegt und der Pflichtteilsberechtigte danach noch ein amtliches Verzeichnis verlangt; das Reichsgericht hat dieses Verlangen sogar in Fällen für begründet erachtet, wo der Gläubiger bei der Herstellung des Privatverzeichnisses zugezogen und das Privatverzeichnis im Klagweg erzwungen war (RGZ 72, 379, 384; RG DJ 1940, 1248).

    Im Regelfall ist jedoch ein Rechtsmißbrauch zu verneinen; zur Bejahung bedarf es besonderer Umstände im Einzelfall (RGZ 72, 379, 384; RG DJ 1940, 1248).

  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3 …

    Zur Bejahung bedarf es besonderer Umstände im Einzelfall (BGH aaO., bei juris Rn. 28 im Anschluss an RG, Urt. v. 10.01.1910 - Rep. IV 81/09, RGZ 72, 379, 384).
  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

    So hat sich das Reichsgericht in RGZ 72, 379 (382) dahin ausgesprochen, dass der Wert einer lebenslänglichen Rente nach versicherungstechnischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei; in der im Recht 1907 Nr. 1616 abgedruckten Entscheidung hat es entschieden, dass bei der Kapitalisierung eines ermittelten Jahresbetrages nicht notwendig sei, den gesetzlichen Zinsfuß zugrunde zu legen, dass der Zinsfuß in solchen Fällen vielmehr unter Berücksichtigung der zeitlich und örtlich verschiedenen Verhältnisse zu bestimmen sei (vgl. auch Mot. V 408).
  • OLG Bremen, 29.01.1997 - 1 U 80/96

    Bemessungsgrundlagen für Beschwer bei Berufung durch Verurteilung zur …

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  • OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97

    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Vornahme einer Auskunftserteilung; …

    Demgemäß wird dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf amtliche Verzeichnung wegen ihrer größeren Richtigkeitsgarantien besondere Bedeutung beigemessen (so bereits RGZ 72, 379, 384).
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