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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98   

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https://dejure.org/1998,2638
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98 (https://dejure.org/1998,2638)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.1998 - 12 B 247/98 (https://dejure.org/1998,2638)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 (https://dejure.org/1998,2638)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 264 (Ls.)
  • NZA-RR 1998, 376
  • RiA 1999, 144
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98
    An der in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW vertretenen, auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 - C- 450/93 - (Kalanke) gestützten Auffassung, Art. 2 Abs. 1 und 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie stehe einer nationalen Regelung generell entgegen, nach der bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, einer Bewerberin der Vorrang eingeräumt werde, (z.B. Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 -), kann nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 1997 nicht mehr festgehalten werden.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98
    Wie der Europäische Gerichtshof jedoch in seinem Urteil vom 11. November 1997 - C-409/95 - (Marschall) hervorgehoben hat, ist über die strikte Beachtung des Leistungsgrundsatzes hinaus auch bei Anwendung von § 25 Abs. 6 Satz 2 (1. Halbsatz) LBG NW in jedem Einzelfall zu gewährleisten, daß alle in der Person der Bewerber liegenden Kriterien berücksichtigt werden und der den weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang schon dann entfällt, wenn eines oder mehrere dieser Kritereien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95

    Frauenförderquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98
    An der in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW vertretenen, auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 - C- 450/93 - (Kalanke) gestützten Auffassung, Art. 2 Abs. 1 und 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie stehe einer nationalen Regelung generell entgegen, nach der bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, einer Bewerberin der Vorrang eingeräumt werde, (z.B. Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 -), kann nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 1997 nicht mehr festgehalten werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1995 - 6 B 1826/95

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verhinderung der Besetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98
    Zwar hat der 6. Senat des OVG NW unter anderem in seinem Beschluß vom 20. September 1995 - 6 B 1826/95 - zutreffend ausgeführt, daß eine pauschalierende automatische Benachteiligung männlicher Beamter gemäß § 25 Abs. 6 Satz 2 (1. Halbsatz) LBG NW auch mit dem in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG neu normierten Staatsziel, daß der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirke, insbesondere deshalb nicht vereinbar sei, weil es insoweit nicht um die Angleichung der realen Lebensverhältnisse von Männern und Frauen gehe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - 12 B 2101/98

    Beamter; Beförderung; Maßgebliche Kriterien; Frauenförderung; Bessere

    Vielmehr ist auch bei der Anwendung von § 25 Abs. 6 Satz 2, 1. Halbsatz LBG NW in jedem Einzelfall zu gewährleisten, daß alle in der Person der Bewerber liegenden Kriterien berücksichtigt werden und der den weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang schon dann entfällt, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C - 409/96 - (Marschall) sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -).

    Der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 18. August 1998 weicht - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senats ergibt - hinsichtlich der Gewichtung der Hilfskriterien auch nicht von dem Urteil des EuGH vom 10. November 1997 - C - 409/96 - (Marschall) sowie von dem Senatsbeschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 - ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98

    Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung;

    Der Senat läßt dahingestellt, ob § 25 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW unter diesen Voraussetzungen nicht mehr den in seiner bisherigen Rechtsprechung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, vgl. etwa OVG NW, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 1826/95 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1996, 27, sowie vom 27. März 1998 - 6 B 431/98 -, wies dies der 12. Senat des OVG NW angenommen hat, vgl. dessen Beschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, NWVBl.
  • OVG Saarland, 18.05.1999 - 1 W 16/98

    Zur Öffnungsklausel in GleichberG SL § 13

    Über § 4 LGG hinaus, der die Benachteiligung von Frauen und Männern wegen ihres Geschlechts, ihres Familienstandes und familiärer Aufgaben untersagt, bietet die vom EuGH verlangte einzelfallbezogene Prüfung im Rahmen der Quotenregelung Gelegenheit, bereits eingetretene persönliche geschlechtsbedingte Nachteile entsprechend Art. 3 II 2 GG auszugleichen (tendenziell ebenso zu § 25 V 2 NW LBG OVG Münster, Beschluß vom 29.5.1998 -- 12 B 247/98 --, IÖD 1998, 256 = DÖD 1999, 89).
  • VG Düsseldorf, 13.12.2010 - 2 L 1698/10

    Untersagung der Ausschreibung einer Beförderungsstelle der Besoldungsgruppe A 14

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, RiA 1999, 144, vom 22. Februar 1999 - 6 B 439/98 -, RiA 2000, 99.
  • VG Düsseldorf, 12.04.2010 - 2 L 164/10

    Vereinbarkeit einer Vorschrift mit höherrangigem Recht über die bevorzugte

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, RiA 1999, 144, vom 22. Februar 1999 - 6 B 439/98 -, RiA 2000, 99.
  • VG Magdeburg, 14.01.2010 - 5 B 318/09

    Bewerbungsverfahren: Heranziehung von Hilfskriterien bei der beamtenrechtlichen

    Somit stellt das in der Person des männlichen Bewerbers festzustellende höhere Lebens- und Dienstalter gerade keine der weiblichen Konkurrentin gegenüber bestehende diskriminierende Wirkung dar, sondern verhält sich geschlechtsneutral (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18.05.1999, 1 W 16/98; VG Saarland, Beschluss vom 30.01.2001, 12 F 64/00; OVG NRW, Beschluss vom 29.05.1998, 12 B 247/98 und Beschluss vom 06.08.2008, 1 L 505/08; alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 12 B 328/00

    Beurteilung der Leistungen eines Beamten; Vergabe von Endnoten im Rahmen einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, DÖD 1999, 89 = RiA 1999, 144; Beschluss vom 22. Februar 1999 - 6 B 439/98 -, RiA 2000, 99.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1999 - 2 B 11189/99

    Quotenregelung; Frauenförderung; Gleichbehandlungsrichtlinie; Gemeinschaftsrecht

    Frauen dürfen danach aufgrund einer Quotenregelung grundsätzlich erst dann bevorzugt werden, wenn sie und die männlichen Bewerber nicht nur zuletzt gleich beurteilt, sondern auch unter Berücksichtigung beförderungsrelevanter Hilfskriterien - etwa des Ergebnisses vorletzter Beurteilungen und des Dienstalters - gleichwertig sind (ebenso im Ergebnis OVG Saarland, Beschluss vom 19. Januar 1998, IÖD 1998, 110; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06. März 1998, NVwZ-RR 1999, 261; OVG NW, Beschluss vom 29. Mai 1998, RiA 1999, 144; siehe auch Sachs a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 05.06.2009 - 2 L 233/09

    Anwendung der Öffnungsklausel des § 13 GleichstG SL

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.05.1999, a.a.O.; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.1998 -12 B 247/98-, IÖD 1998, 256.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2005 - 2 L 119/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, NJW 1992, 2749; zur Verfassungsmäßigkeit des Frauenförderungsgesetzes ebenso OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 6 B 439/98 - und Beschluss vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, IÖD 1998, 256.
  • VG Düsseldorf, 26.11.2001 - 2 L 2663/01

    Grundsatz der Frauenförderung bei einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation

  • VG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2 L 3995/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Besetzung der freien Stelle einer

  • VG Düsseldorf, 13.05.2002 - 2 L 285/02
  • VG Düsseldorf, 07.06.2001 - 2 L 973/01

    Ernennung zur Justizamtsrätin und deren Einweisung in die freie Planstelle der

  • VG Düsseldorf, 15.10.2001 - 2 L 2317/01

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens zur

  • VG Düsseldorf, 15.02.2002 - 2 L 3732/01

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Besetzung einer

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