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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38057
OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,38057)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,38057)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 (https://dejure.org/2017,38057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts; Eignungvorsprung bei dienstlicher Beurteilung mit gleichem Gesamturteil in unterschiedlichen Statusämtern

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenstreit um die Stellle eines Leitenden Oberstaatsanwalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eignungvorsprung bei dienstlicher Beurteilung mit gleichem Gesamturteil in unterschiedlichen Statusämtern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 2018, 32
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Insoweit gibt der Ausschreibungstext mit den weiteren dort genannten Anforderungen vor, welchen Kriterien bei der Auswahlentscheidung bei gleichen Gesamturteilen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76;… zum wertenden Vergleich von Beurteilungen anhand des Anforderungsprofils vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 36…, vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 45 ff. …und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 36 ff.).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris…, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 …und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 , jeweils m.w.N).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 81 m.w.N. …und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 14).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 …und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Insoweit gibt der Ausschreibungstext mit den weiteren dort genannten Anforderungen vor, welchen Kriterien bei der Auswahlentscheidung bei gleichen Gesamturteilen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76;… zum wertenden Vergleich von Beurteilungen anhand des Anforderungsprofils vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 36…, vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 45 ff. …und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 36 ff.).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris…, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 …und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 , jeweils m.w.N).

    Rn. 19 Anerkannt ist des Weiteren, dass bei nicht wesentlich gleichen Beurteilungen der unmittelbare Vergleich einzelner Feststellungen ("Ausschöpfung" beziehungsweise "Ausschärfung") ausnahmsweise bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 60, 63).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris…, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 , jeweils m.w.N).

    Rn. 17 Auch wenn der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten oder Richtern unterschiedlicher Statusämter angewendet werden kann, sondern das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 17), sind solche Umstände des Einzelfalls vorliegend nicht ersichtlich, zumindest nicht - so das Verwaltungsgericht - nachvollziehbar und schlüssig dokumentiert.

    Rn. 18 So kam es in der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 20. März 2007 a.a.O.) für die dort ausgeschriebene Stelle vorrangig auf die Rechtsprechungs- und nicht auf die Verwaltungstätigkeit mit der Folge an, dass die statusrechtliche Besserstellung, die ausschließlich auf der höheren Zahl der Richterplanstellen im Gerichtsbezirk des Bewerbers und damit auf seiner Verwaltungstätigkeit beruhte, nicht entscheidend war (…vgl. auch BVerfG a.a.O. Rn. 23).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 …und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 …und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 , jeweils m.w.N).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 81 m.w.N. und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 …und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (…stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176…, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Rn. 12 Zwar kann ausnahmsweise das Bewerberfeld durch eine Ausschreibung auch mit der Folge, dass besser beurteilte Bewerber nicht in die Auswahl einbezogen werden können/brauchen, eingeengt werden, etwa, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann, wie dies insbesondere bei zwingend notwendigen Fachausbildungen der Fall sein kann (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 31 ff. m.w.N. …und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20, 26 ff. m.w.N. ).

    Insoweit gibt der Ausschreibungstext mit den weiteren dort genannten Anforderungen vor, welchen Kriterien bei der Auswahlentscheidung bei gleichen Gesamturteilen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76;… zum wertenden Vergleich von Beurteilungen anhand des Anforderungsprofils vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 36, vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 45 ff. …und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17
    Rn. 12 Zwar kann ausnahmsweise das Bewerberfeld durch eine Ausschreibung auch mit der Folge, dass besser beurteilte Bewerber nicht in die Auswahl einbezogen werden können/brauchen, eingeengt werden, etwa, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann, wie dies insbesondere bei zwingend notwendigen Fachausbildungen der Fall sein kann (…zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 31 ff. m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20, 26 ff. m.w.N. ).

    Insoweit gibt der Ausschreibungstext mit den weiteren dort genannten Anforderungen vor, welchen Kriterien bei der Auswahlentscheidung bei gleichen Gesamturteilen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76;… zum wertenden Vergleich von Beurteilungen anhand des Anforderungsprofils vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 36…, vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 45 ff. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24

    Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt

    Das höchste unterhalb des Statusamtes des Beigeladenen (R 5) bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg in der Anlage III zur Hamburger Besoldungsordnung "R" ausgewiesene Statusamt (vgl. dazu auch den Haushaltsplan 2023/2024 FHH Einzelplan Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Anlage 1 Stellenplan , Einzelplan 2, Seite 156 ff, 172) ist das mit R 3 Z bewertete Amt einer Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. eines Leitenden Oberstaatsanwaltes - als ständige Vertreterin bzw. ständigem Vertreter des Generalstaatsanwalts (vgl. dazu bereits oben 1. b.), das zwei Statusämter unterhalb desjenigen des Beigeladenen liegt (vgl. zur Amtszulage als statusrechtlich andere Besoldungsgruppe: Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 16 ).

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (…vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Ls 1 und Rn. 14 f., 17 m. w. N.).

    Mit der darin zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung, dass das Statusamt durch die Planstellenanzahl bedingt ist und mit der Personalverantwortung wächst, kann der Dienstherr bei formal gleich beurteilten Bewerbern aus unterschiedlichen Statusämtern - hier R4 und R 5 - das Abstellen auf das höherwertige Statusamt begründen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris Ls und Rn. 7 und vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 15 ).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 81 m. w. N. …und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 14 ; Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 19 ).

    Bei einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft ist das Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl. zum Statusamt nur: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris 55 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn.16 ) mit dem Amt im (konkret) funktionellen Sinne (sogenannter Dienstposten) identisch.

  • VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 75/24

    Beamtenrechtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Besetzung einer …

    Rn. 17 (1) Ein Beamter, der im höheren statusrechtlichen Amt beurteilt worden ist, ist - insbesondere nach der Rechtsprechung Bundesverwaltungsgerichts und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts - trotz formal gleichem Gesamturteil grundsätzlich besser beurteilt, als ein Beamter im niedrigeren Amt, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung; siehe dazu auch VG Schleswig…, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, Rn. 21 : vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4; OVG Weimar…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, Rn. 31; alle juris).

    Damit handelt es sich bei Ämtern der Besoldungsgruppe A 15 mit und ohne Amtszulage um zwei statusrechtlich verschiedene Ämter (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung; siehe auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 18/20 -, Rn. 6 ; BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4; VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, Rn. 5; alle juris;… vgl. auch Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, § 8 BeamtStG Rn. 12;… Pagenkopf, in: Laber/Pagenkopf, Landespersonalvertretungsgesetz, 1. Aufl. 2017, § 72 LPVG Rn. 85), und zwar sowohl nach dem Bundesbesoldungsgesetz als auch nach dem Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetz.

    Rn. 19 (a) Der Grundsatz vom höheren Statusamt kann nicht schematisch auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten unterschiedlicher Statusämter angewendet werden, sondern das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (…BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, Rn. 17 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 17 ; beide juris).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, Rn. 81 m.w.N. aus der Rechtsprechung …und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 19 ; alle juris).

    Die Tätigkeit im angestrebten Amt ist auch nicht von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt mit der bisherigen Tätigkeit der Bewerber nicht im Ansatz zu vergleichen, sondern baut auf der bisherigen Tätigkeit der Bewerber und insbesondere des Beigeladenen auf (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 20 ; siehe auch VG Bremen…, Beschluss vom 4. September 2020 - 6 V 618/20 -, Rn. 40; beide juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …

    Die Länge der Beurteilungszeiträume der einzelnen Bewerber muss hinreichend vergleichbar sein (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 47 , juris).

    Ob danach als normativer Anknüpfungspunkt für eine Vergleichbarkeit von Beurteilungen mit unterschiedlich langen Zeiträumen als Höchstgrenze der zu vergleichenden Beurteilungen der Dreijahreszeitraum der § 59 Abs. 1 Satz 2 LBG; § 39 Abs. 3 Satz 2 ALVO oder aber der in § 39 Abs. 1 Alt 2 ALVO genannte Regelbeurteilungszeitraum von 5 Jahren herangezogen werden kann, ist keine Frage der hinreichenden Vergleichbarkeit im Einzelfall (zweifelnd Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 47 , juris, bei im Vergleich stehenden Beurteilungszeiträumen von elf Jahren und fünfeinhalb Jahren), sondern der zeitlichen Obergrenze dienstlicher Beurteilungen, die sich wiederum nach der Funktion dienstlicher Beurteilungen richtet.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - 2 MB 18/18

    (Keine) teilhaberechtliche Einladungspflicht für interne Stellenbewerber

    Rn. 16 Die abweichenden Beurteilungszeiträume sind hier auch nicht deshalb unerheblich, weil der Antragsteller und die Beigeladenen jeweils die höchstmögliche Bewertung - sehr gut - erhalten haben (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 47 , juris).
  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24

    Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …

    Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Wertigkeit des Statusamtes des Beigeladenen, welches im Vergleich zum Statusamt der Antragstellerin folglich höhere Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein und die Führungskompetenz stellt, vorliegend ausnahmeweise herabgesetzt werden sollte (…vgl. auch jeweils Verfahren, in denen die statusrechtliche Besserstellung als erheblich angesehen wurde: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 84 und vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 20 ).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 81 m. w. N. …und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 14 ;… OVG Schleswig, Beschlüsse vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 87 und vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 19 ).

  • VG Schleswig, 30.05.2018 - 12 B 59/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Richterwahl

    Die derart abweichenden Beurteilungszeiträume stellen damit keine geeignete Auswahlgrundlage für den Antragsgegner dar (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 47, das die fehlende Vergleichbarkeit bereits bei einem Verhältnis von 1 zu 2 in Frage stellte).

    Die Angleichung derartig unterschiedlicher Beurteilungszeiträume ist vorliegend auch nicht entbehrlich, da die Beteiligten hinsichtlich ihrer Eignungsprognosen noch höhere Bewertungen hätten erhalten können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 47).

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt …

    Vielmehr hänge das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG…, Beschluss vom 20.3.2007, a. a. O., Rn. 17; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 11 …und Beschluss vom 17.2.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21; vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 23.11.2017 - 5 ME 196/17 -, V. n. b.; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 29.9.2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 17).
  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 12 B 57/19

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Die Länge der Beurteilungszeiträume der einzelnen Bewerber muss hinreichend vergleichbar sein (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 - Juris Rn. 47;… vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 - Juris Rn. 77).

    Zwar besteht bezüglich aller Beteiligter ein übereinstimmender Beurteilungszeitraum von 10 Monaten, jedoch ist der Beurteilungszeitraum der Beigeladenen insgesamt mehr als fünffach so lang wie der der Antragstellerin (zweifelnd bei einer Differenz von 5 ½ zu 10 ½ Jahren - einem doppelt so langen Beurteilungszeitraum: OVG Schleswig, Beschluss vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 - Juris Rn. 47).

  • VG Schleswig, 14.10.2019 - 12 B 38/19

    Stellenbesetzung

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig mit Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 59, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 7, juris, m.w.N.).

    Im Einzelfall kann ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 21, juris, m.w.N.; s. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 17, juris und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 403/10 -, Rn. 18 ff., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 6 B 142/22

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Auswahlentscheidung; …

    Rn. 42 vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, a.a.O., Rn. 37, vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 = juris Rn. 19 und vom 10.12.2021 - 1 WB 34.21 -, a.a.O., Rn. 39; OVG NRW, Beschlüsse vom 31.3.2017 - 1 B 6/17 -, juris Rn. 10 und vom 7.6.2018 - 1 B 1381/17 -, a.a.O., Rn. 10; OVG S.-H., Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, RiA 2018, 32 = juris Rn. 14.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25

    Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 43/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 12 B 82/18

    Stellenbesetzung; Richter

  • VG Schleswig, 30.05.2018 - 12 B 63/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Richterwahl

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 18/20

    Versetzung unter Übertragung der Aufgabe eines "Supporter Projektmanagement …

  • VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

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