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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1979 - RiZ 3/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,16925
BGH, 20.07.1979 - RiZ 3/79 (https://dejure.org/1979,16925)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1979 - RiZ 3/79 (https://dejure.org/1979,16925)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1979 - RiZ 3/79 (https://dejure.org/1979,16925)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).

    Nimmt der Präsident das Gespräch jedoch zum Anlaß, das Verhalten des Richters kritisch zu würdigen, indem er ihn auf eine nichtordnungsgemäße Führung der Amtsgeschäfte hinweist und sich damit gegen ihn wendet, so hat das Gespräch den Charakter des Unverbindlichen verloren und ist zum Konfliktsfall zwischen Dienstaufsichtsbehörde und Richter geworden (vgl. BGH DRiZ 1979, 378).

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung - …

    Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

    Es kommt darauf an, ob es sich bei der zur Prüfung gestellten Maßnahme aufgrund vernünftiger Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter (gegen bestimmte Richter) gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGH DRiZ 1981, 265, 266; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Der Dienstvorgesetzte eines Richters kann, um sich ein Bild über die Leistungen und die Persönlichkeit des Richters zu machen, gerade bei einer großen Behörde seine Beurteilung insbesondere auch auf die Stellungnahmen der Vorsitzenden Richter am Landgericht und der Direktoren der Amtsgerichte stützen, in deren Bereich der Richter für den maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen ist (BGH, Urt. v. 20. Juli 1979 - RiZ (R) 3/79, DRiZ 1979, 378;… BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79, ZBR 1981, 341, 342;… Kissel, GVG, 1981, § 1 Rdn. 92).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79

    Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung

    Der angefochtene Teil des Prüfungsberichts richtet sich durch die darin enthaltene negative Wertung unter Bezugnahme auf eine konkrete richterliche Tätigkeit gegen den Antragsteller und schafft damit eine Konfliktsituation zwischen Justizverwaltung und Richter (vgl. BGH in DRiZ 1979, 378).
  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als …

    Es kommt darauf an, ob es sich bei vernünftiger Betrachtung (BGH DRiZ 1979, 378) nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 46, 66, 70) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter gerichtetes Verhalten der Behörde handelt.
  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der …

    Es kommt darauf an, ob es sich bei vernünftiger Betrachtung (BGH DRiZ 1979, 378) nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 46, 66, 70) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGHZ 61, 374, 378) [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73].
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