Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 24.08.1984

Rechtsprechung
   KG, 18.05.1984 - 1 W 600/83   

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https://dejure.org/1984,2133
KG, 18.05.1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
KG, Entscheidung vom 18.05.1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistung; Krankenkasse; Pfändungsschutz; Tod; Ausstehend

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 971
  • Rpfleger 1985, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 68/06

    Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners gegen einen privaten

    Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist gemäß § 6 Abs. 1 MBKK (Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) lediglich davon abhängig, dass die geforderten Nachweise erbracht sind (vgl. KG, Rpfleger 1985, 73).

    Zu den Bezügen aus einer Krankenkasse im Sinne des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind (h. M., vgl. KG, Rpfleger 1985, 73; LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207; LG Hannover, Rpfleger 1995, 511; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850 b, Rdn. 18; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1019; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 3. Aufl., § 850 b, Rdn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

    Auf diese Frage, welche die herrschende und vom Berufungsgericht geteilte Ansicht zugunsten des Bezugsberechtigten entscheidet (vgl. u. a. KG Rpfleger 1985, 73 m.umfangr. Nachw.), kommt es hier aber nicht an, weil mit der Gutschrift auf dem Konto der Anspruch des Klägers gegen die KVB wegen Erfüllung untergegangen ist und mit ihm ein etwaiger Pfändungsschutz gemäß § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
  • LG Bonn, 01.06.2006 - 4 T 46/06

    Forderung gegen private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten einer

    Die Erstattung der Krankheitskosten dient der Unterstützung des Schuldners bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen einer Erkrankung (vgl. LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207;, KG, Rpfleger 1985, 73).
  • LG Köln, 24.03.2004 - 23 O 167/03

    Anspruch auf Rückzahlung von Krankentagegeld nach Abzug der tariflich

    Unter Nr. 4 fallen unter anderem Ansprüche auf Krankengeld, Ersatz von Krankheitskosten sowie Leistungen aus privater Zusatzversicherung für privatärztliche Behandlungen und Wahlleistungen (vgl. KG, Rpfleger 1985, 73; Zöller- Stöber, 24. Auflage 2004, § 850 b Rn.9).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 24.08.1984 - 1 T 247/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3240
LG Frankenthal, 24.08.1984 - 1 T 247/84 (https://dejure.org/1984,3240)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24.08.1984 - 1 T 247/84 (https://dejure.org/1984,3240)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24. August 1984 - 1 T 247/84 (https://dejure.org/1984,3240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 73
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Heilbronn, 24.01.2007 - 1 T 519/06
    Das auf Antrag des Gläubigers nach § 900 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeleitete Nachbesserungsverfahren führt das alte Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Behebung des Mangels kostenfrei weiter (Zöller-Stöber a.a.O., § 903 ZPO RZ 16; HK- ZPO /Kemper 1. Aufl. 2006, § 807 ZPO RZ 39, 40; Musielak-Voith, 4. Aufl., § 903 ZPO RZ 8; LG Frankenthal JurBüro 1985, 623, 626; Mayer/Kroiß-Rohn, Handkommentar zum RVG , 1. Aufl. 2004, § 18 RVG RZ 115; Gerold/Schmidt-von Eicken-Müller-Raabe, 17. Aufl. 2006, Nr. 3309 VV-RVG RZ 38, 39), während auch ohne richterliche Entscheidung allein das Erinnerungsverfahren gem. § 3500 VV-RVG eine 0, 5-Anwaltsgebühr auslöst oder aber jedenfalls - auch wenn insoweit keine besondere Angelegenheit i.S. des § 18 RVG angenommen wird - eine Erhöhung der 0, 3-Gebühr gem. Nr. 3309 VV-RVG auf 0, 5 erfolgt (vgl. insoweit Gerold/Schmidt/von Eicken a.a.O., Nr. 3500 VV-RVG RZ 12; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. Vorbemerkung 3.3.3, 3309 VV-RVG RZ 21; Vorbemerkung 3.5 Nr. 3500 VV-RVG RZ 3, 4).
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