Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 13.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.06.1992 - 2 W 38/92   

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https://dejure.org/1992,3891
OLG Köln, 15.06.1992 - 2 W 38/92 (https://dejure.org/1992,3891)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.1992 - 2 W 38/92 (https://dejure.org/1992,3891)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 2 W 38/92 (https://dejure.org/1992,3891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 788, 567 II, 568 III
    Erinnerung Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließende Entscheidung des Amtsrichters über die Rechtspflegererinnerung gegen die Ablehnung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei nicht notwendiger Vollstreckung der Zwangsvollstreckungskosten; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 2 § 568 Abs. 3 § 788
    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde und gerichtliche Entscheidung; Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Beitreibung der Zwangsvollstreckungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 24.07.1989 - 11 W 1956/89
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1992 - 2 W 38/92
    Entscheidend ist nur, daß materiell über die Prozeßkosten entschieden worden ist und auf den Rechtsbehelf hin über die Kostenfrage entschieden werden müßte (Senat a.a.0.; OLG Düsseldorf a.a.0., S. 31 f.; OLG Frankfurt/M. Rechtspfleger 1976, 368; OLG München MDR 1989, 1005; Zöller/Schneider a.a.0., Rn. 34).
  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 86/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer beschwerdefähigen

    aa) Allerdings ist anerkannt, dass zu den Entscheidungen über Kosten gemäß § 567 Abs. 2 ZPO auch Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beitreibung von Zwangsvollstreckungskosten nach § 788 ZPO gehören (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1993, 146; OLG Stuttgart, JurBüro 1989, 1740, 1741; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 109; OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1963, 31; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 5 T 57/04, juris; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 567 Rn. 20; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 567 Rn. 31; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 731).
  • OLG Hamm, 02.06.2000 - 14 W 159/99
    Dabei wird der Begriff der Kostenbeschwerde weit gefasst, so dass sogar nur mittelbare Auswirkungen einer Entscheidung auf die Prozesskosten (oder wie hier Gerichtsvollzieherkosten) ausreichen (OLG Köln, Rpfleger 1993, 146 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.11.1992 - 5 W 112/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,23429
OLG Saarbrücken, 13.11.1992 - 5 W 112/92 (https://dejure.org/1992,23429)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.1992 - 5 W 112/92 (https://dejure.org/1992,23429)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 1992 - 5 W 112/92 (https://dejure.org/1992,23429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 146
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 11.06.2013 - 34 T 134/13

    Anhörung des Schuldners in Bezug auf die Rückstandsaufstellung als notwendige

    Auch gegen die Durchsuchungsanordnung nach § 287 AO (i.V.m. § 758 ZPO) findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt (vergleiche Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 13.11.1992, Aktenzeichen: 5 W 112/92).
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